Brennerroute vor Totalsperre: "Vermeiden Sie Reisen via Österreich komplett"
Die Warnungen vor der Demonstration auf der A13 am Samstag, die die Brennerstrecke lahmlegt, haben gewirkt: Zahlreiche Kfz-Lenker machten sich bereits am Freitag auf den Weg Richtung Italien – das führte allerdings schon in der Früh zu Verzögerungen, vor allem an der Mautstation Schönberg und bei der Baustelle der Luegbrücke. Autofahrer und Lkw-Chauffeure standen an die 50 Minuten im Stau.
Die Kundgebung wurde von Karl Mühlsteiger, dem Bürgermeister von Gries am Brenner, angemeldet, zahlreiche weitere Bürgermeister schlossen sich an. Sie wollen auf die wachsende Verkehrsbelastung im Wipptal aufmerksam machen.
Tiroler Behörden mahnen bereits seit Wochen, das Bundesland großräumig zu umfahren. Denn aus Sicherheitsgründen werden neben der Sperre der A13 zwischen 11 und 19 Uhr auch Umfahrungsrouten geschlossen, darunter die Brennerstraße. Somit ist eine bedeutende Nord-Süd-Verbindung gekappt.
Die Demo fällt auf den laut Asfinag-Prognose „verkehrsstärksten Tag“, da in drei deutschen Bundesländern Pfingstferien sind; zudem findet in Innsbruck mit dem Bogenfest eine Großveranstaltung statt. Die Sperre der Brennerroute werde unweigerlich auf anderen Stecken spürbar, heißt es, auf der A9 in Oberösterreich und der Steiermark sowie der A10 in Salzburg. Der Tipp der Asfinag an Kfz-Lenker aus dem Ausland ist deutlich: "Vermeiden Sie Reisen via Österreich an diesem Tag im Idealfall komplett."
Die Brenner-Demo bei Matrei am Brenner, die die Wogen in den vergangenen Wochen hochgehen ließ und etwa zu deutlicher politischer Kritik aus Bayern und Südtirol führte, war vom Grieser Bürgermeister Karl Mühlsteiger als Privatperson vor allem wegen der überbordenden Verkehrsbelastung beantragt worden. Die Protestversammlung, die von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr über die Bühne gehen wird, war von der Bezirkshauptmannschaft zweimal nicht erlaubt worden. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht gab dann jedoch einer Beschwerde gegen den entsprechenden Bescheid wegen Rechtswidrigkeit bzw. Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit statt. Daraufhin wurde die Demonstration von der Behörde nicht untersagt.
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