Todessturz von Terrasse: Strafmilderung für steirisches Ehepaar

Der Schuldspruch für ein Ehepaar aus der Steiermark, bei dessen nur mit einem Bauzaun gesicherten Terrasse ein Rechtsanwalt im Sommer 2023 ums Leben gekommen war, ist am Dienstag im Grazer Oberlandesgericht bestätigt worden.
Allerdings wurde das Strafmaß für beide reduziert, denn die rechtliche Einschätzung wurde von grob fahrlässiger auf fahrlässige Tötung herabgesetzt. Der Mann fasste fünf Monate und die Frau vier Monate jeweils bedingte Haft aus. Dies ist rechtskräftig.
Ehepaar beteuerte Schuldlosigkeit
Das Ehepaar, bei dem damals der Anwalt an einem Badesee in der Nähe von Graz zu Gast war, hatte von Anfang an seine Schuldlosigkeit beteuert. Im Mietvertrag stand allerdings ausdrücklich, dass die beiden verpflichtet wären, ein ordentliches Geländer zu errichten. Da das Paar zehn Jahre davor die Besitzer des Hauses gewesen waren, ließ sich die Schuld auch nicht wirklich auf den Vermieter schieben.
Angeblich war der Anwalt zum Zeitpunkt des Unglücks mehr oder weniger stark alkoholisiert und fiel deswegen gegen den Bauzaun. Die Konstruktion gab nach und der Jurist stürzte auf eine drei Meter darunter liegende Metallstiege. Er starb später im Spital. Der Ehemann war im Jänner am Grazer Straflandesgericht in erster Instanz zu zehn Monaten, seine Frau zu acht Monaten Haft verurteilt worden.
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