Steiermark: Frau auf Alm von Kuhherde überrannt und schwer verletzt

Beim Wandern auf Almen gibt es einiges zu beachten (Symbolbild)
Zusammenfassung
- 44-jährige Frau in Steiermark von Kuhherde überrannt und schwer verletzt, Hund kam Mutterkühen zu nahe.
- Wanderer werden an Verhaltenstipps zur Vermeidung von Unfällen mit Weidevieh erinnert, z.B. Hunde an der Leine führen.
- OGH entschied kürzlich, dass Wanderer bei Kuhangriffen Eigenverantwortung tragen. Es gibt keine Verpflichtung, Zäune zu errichten.
Eine Frau wurde Sonntagnachmittag auf einer Alm bei Schladming (Bezirk Liezen) beim Wandern von einer Kuhherde überrannt und schwer verletzt.
Die 44-Jährige war mit ihrem Mann und ihrem Hund von den Giglachseen zur Ursprungalm gegangen. Dabei dürfte der Hund den Mutterkühen zu nahe gekommen und dann von ihnen verfolgt worden sein.
Die Wanderin wurde mit einem Rettungshubschrauber ins Spital nach Schwarzach-St. Veit (Salzburg) geflogen, teilte die Polizei mit.
Hund kam den Rindern zu nahe
Das Paar war mit seinem - angeleinten - Hund gegen 14.15 Uhr auf einem Forstweg von den beiden Giglachseen (1.921 Meter Seehöhe) in Richtung Ursprungalm talwärts gegangen.
Das Tier dürfte sich den rund 30 Rindern dabei zu sehr genähert und aufgescheucht haben: Sie verfolgten ihn, der Hund rannte in Richtung seiner Besitzer. Die Kühe rissen die Frau nieder, die dabei schwer verletzt wurde.
Bei der Weidefläche befand sich laut Polizei ein ausdrücklicher Warnhinweis, dass Mutterkühe ihre Kälber schützen.
"Kuh-Knigge" auf der Alm
Experten der Landwirtschaftskammer haben bereits vor geraumer Zeit Verhaltenstipps für Wanderer veröffentlicht, mit dem Unfälle verhindert werden sollen, ein Auszug:
- Kontakt zu Weidevieh vermeiden, Tiere nicht füttern. Zudem Abstand halten.
- Hunde an (kurzer) Leine führen. Bei möglicher Gefahr sofort von der Leine nehmen oder einfach Leine loslassen.
- Falls sich Weidevieh nähert: Den Tieren ausweichen, aber niemals den Rücken zuwenden.
- Gekennzeichnete Wander- und Radwege nicht verlassen.
Der Oberste Gerichtshof hat vor wenigen Wochen zudem festgestellt, dass Wanderer einen Angriff durch Mutterkühe selbst zu verantworten hatten.
Keine Verpflichtung, Zaun zu bauen
Die Kärntner Weide, auf der das später von Kühen verletzte Paar ging, war durch zweisprachige Schilder gekennzeichnet. Eine Verpflichtung, den Weg durch Zäune zu begrenzen, bestehe nicht, hieß es in dem Erkenntnis des OGH: Das sei dem betroffenen Landwirt nicht zumutbar und örtlich üblich.
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