Müllsäcke von Autobahn-Brücke geworfen: Polizei fasst Verdächtige

Zusammenfassung
- Neun Verdächtige zwischen 17 und 23 Jahren sind für das Werfen von Müllsäcken von einer Autobahnbrücke und 13 weitere Straftaten verantwortlich.
- Die Polizei ermittelte die Gruppe wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung und weiteren Delikten wie Diebstahl und Sachbeschädigung.
- Die Verdächtigen gestanden die Taten, die zwischen Mai 2024 und Januar 2025 stattfanden, aufgrund der erdrückenden Beweislast.
Die Polizei hat eine Gruppe ausgeforscht, die im November 2024 Müllsäcke von einer Autobahnbrücke auf die A9 im südsteirischen Leibnitz geworfen hatte. Ermittelt wurde wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung.
Beamte der Polizeiinspektion Leibnitz wiesen den neun Verdächtigen im Alter zwischen 17 und 23 Jahren 13 weitere Straftaten nach, darunter Diebstähle von Fahrzeugen und Treibstoff sowie Sachbeschädigungen. Sie wurden angezeigt, so die Landespolizeidirektion am Montag.
Die vorerst Unbekannten hatten im November vergangenen Jahres mehrere Müllsäcke mit Inhalt von einer Brücke auf die Richtungsfahrbahn Süden der Pyhrnautobahn (A9) geworfen. Zum Glück war es zu keinen Unfällen gekommen.
Beamte der Autobahninspektion Graz-West nahmen Ermittlungen auf, gemeinsam mit der Inspektion Leibnitz konnte ein Zusammenhang mit der neunköpfigen Gruppierung hergestellt werden.
Die Verdächtigen aus dem Bezirk Leibnitz sollen demnach für insgesamt 14 Strafdelikte mit einer Schadenssumme von mehreren tausend Euro verantwortlich sein.
So sollen sie zwischen Mai 2024 und Jänner 2025 vier Fahrzeugtanks aufgebohrt und mehrere Hundert Liter Treibstoff gestohlen haben. Ebenso wurden von drei abgestellten Fahrzeugen Reifen samt Felgen und diverse Karosserieteile abmontiert und mitgenommen.
Verdächtige sind geständig
Im selben Zeitraum stahlen sie ein Moped, eine Motocross-Maschine und diverse in- und ausländische Kennzeichen, teilweise auch durch Einbruch. Dazu kamen Sachbeschädigungen wie Aufstechen von Autoreifen an geparkten Fahrzeugen. Die Neun gestanden die Taten angesichts der Beweislast.
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