Mann tötete Freundin: "Es war lang andauernde, massive Gewalt"
Ein 31-jähriger Kärntner stand am Freitag im Grazer Straflandesgericht vor einem Geschworenensenat. Er soll im März 2023 seine Freundin im Zuge eines Streites getötet haben, indem er sich auf ihren Hals gekniet und sie so erstickt hat.
Der Staatsanwalt sprach von "lang andauernder, massiver Gewalt", die zum Tod der Frau geführt hatte. Der Angeklagte zeigte sich geständig: "Es tut ihm furchtbar leid, er wollte sie nicht töten", betonte sein Verteidiger.
Das Paar lernte sich 2019 bei einem stationären Alkoholentzug in einer Klinik kennen. Beide tranken schon bald wieder, die gemeinsame Wohnung in Raaba bei Graz war laut Staatsanwalt Stefan Engelbert zuletzt "in desolatem Zustand".
Beziehung von Gewalt geprägt
In den letzten drei Tagen vor der Tat kam es mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Der Dachdecker schlug auf die Frau ein, sie wies zahlreiche Hämatome auf. Einmal verprügelte er sie mit einem Zollstab. Am 11. März eskalierte erneut ein Streit, sie warf angeblich eine Flasche nach ihm.
"Ich wollte, dass sie damit aufhört", gab der Angeklagte an. Er schlug auf sie ein und kniete sich auf die Frau. "Ich habe gedacht, ich drück' sie bei der Brust nieder, aber es war der Hals", beschrieb der Mann.
Zu verletzt, um zu essen?
Das Opfer hatte keinerlei Alkohol im Blut, auch Essensreste wurden keine gefunden: "War sie schon zu schwer verletzt, um noch etwas zu essen oder zu trinken?", fragte Richterin Catherine Farmer.
Das konnte der Kärntner nicht beantworten. Die Erinnerungen an die Tat waren eher vage, auch wenn ihn das Geschehene nicht loslasse.
Der Angeklagte erzählte von seinem übermäßigem Alkoholkonsum, er sprach von "ein bis zwei Flaschen Wodka" jeden Abend. Wenn er arbeitete, waren es abends "ein Doppler Wein und ein Tragerl Bier".
Zum Streit kam es auch, weil ihm "die Probleme über den Kopf gewachsen" seien. "Trennung war nie ein Thema?“, fragte die Richterin. "Nein, wir haben uns wirklich geliebt", antwortete der Angeklagte.
Freitagnachmittag fiel das Urteil: Lebenslange Haft, nicht rechtskräftig.
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