Männer quälten Obdachlose: Lange Haftstrafen in Leoben verhängt
Drei junge Männer sind am Montag im Landesgericht Leoben zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie waren bereits unter anderem für das Verbrechen des versuchten Mordes rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Nun wurden sie - nicht rechtskräftig - zu Haftstrafen von zehn Jahren und neun Monaten, zwölf Jahren und acht Monaten sowie 13 Jahren und sieben Monaten verurteilt. Außerdem werden sie in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.
Die drei jungen Männer waren zum Tatzeitpunkt im Sommer 2022 erst 16 bzw. 18 Jahre alt. Sie sollen in Kapfenberg eine obdachlose Frau bei mehreren Angriffen brutal malträtiert haben. Diese Gewalttaten filmten die drei auch noch. Sie versetzten der Frau unter anderem Schläge und Tritte, bis sie regungslos am Boden liegen blieb. Bereits im Dezember 2022 sowie im Juli 2023 war der Fall im Landesgericht Leoben verhandelt worden. Im Vorjahr endete das Verfahren mit Schuldsprüchen wegen versuchten Mordes und Freiheitsstrafen in der Höhe von 14 bis 17 Jahren. Außerdem sollten die drei in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen werden. Diese Entscheidung erkannte der Oberste Gerichtshof allerdings nicht an, deshalb wurde nun ein drittes Mal in Leoben verhandelt, wobei es nur um die Strafhöhe und die Einweisung ging.
Verteidiger sprachen von zu langen Haftstrafen
Alle drei Verteidigerinnen und Verteidiger sprachen in ihren Eröffnungsplädoyers von zuletzt zu hohen Haftstrafen. Diese müssten deutlich niedriger ausfallen - zumal das Opfer keine bleibenden Schäden und überhaupt gar nicht so schlimme Verletzungen erlitten habe, wie teilweise dargestellt, meinte einer der Juristen. Einer der drei Beschuldigten habe mit seinen Angaben überhaupt erst zur Aufklärung der Tat beigetragen und leistete laut seiner Verteidigerin nur einen "untergeordneten Tatbeitrag". Er habe dennoch beinahe die Höchststrafe erhalten, das sei zu viel.
Noch ehe die drei Angeklagten sowie die beiden Gutachter am Wort waren, wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen, denn es wurde der höchstpersönliche Lebensbereich der jungen Männer erörtert - konkret ihre psychische Verfassung. Danach entschieden die Geschworenen gemeinsam mit den Berufsrichtern, dass die Haftstrafen niedriger als im Vorjahr ausfallen sollen - unter anderem weger der langen Verfahrensdauer. Mithilfe der Gutachten wurde auch die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum untermauert. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab und die jungen Männer drei Tage Bedenkzeit nahmen.
Kommentare