Kind im OP-Saal: Freispruch wird rechtskräftig

Das Landesgericht für Strafsachen und die Staatsanwaltschaft Graz befinden sich in einem verzierten, hellen Gebäude.
Staatsanwaltschaft Graz zog Rechtsmittel zurück. Man sehe keine Chance einer aussichtsreichen Bekämpfung des Urteils.

Im Fall eines Kindes in einem Operationssaal in Graz wird der Freispruch aus der ersten Instanz rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Graz hat die Rechtsmittel dagegen zurückgezogen. "Wir sehen keine Chance einer aussichtsreichen Bekämpfung des Urteils", bestätigte Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, am Montag einen entsprechenden Bericht der Online-Ausgabe der "Kleinen Zeitung".

Die im OP-Saal zuständige Neurochirurgin und ihr Kollege waren im Dezember am Bezirksgericht Graz-Ost vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Die Frau, deren Tochter bei der Operation ein Bohrloch am Schädel eines Patienten gesetzt haben soll, sowie ihr Kollege stritten ab, dass sie das zwölfjährige Kind bohren haben lassen. 

Mangel an Beweisen

Die Mutter will zu dem Zeitpunkt im Hintergrund beschäftigt gewesen sein und habe es gar nicht gesehen. Eine OP-Beteiligte will vier Hände am Bohrer gesehen haben, in diesem Fall hätte das Mädchen nicht allein das Instrument geführt. Aus Mangel an Beweisen erfolgte daher ein Freispruch. Erst Mitte Jänner war auch das Ermittlungsverfahren gegen die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) eingestellt worden.

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