Nach Fund von totem Baby auf Carport in Graz: Ermittlungen eingestellt
Auf dem Dach eines Carports wurde ein totes Kind gefunden
Nach dem Fund eines toten Neugeborenen auf dem Dach eines Carports eines Grazer Mehrparteienhauses, hat die Staatsanwaltschaft Graz das Strafverfahren gegen die Mutter eingestellt.
Der Zeitpunkt des Todes des Kindes - ob bei oder nach der Geburt - konnte nicht eindeutig festgestellt werden. Die Medienstelle bestätigte gegenüber der APA am Donnerstag eine entsprechende Meldung des ORF Steiermark.
Mutter nach Fund festgenommen
Ende September 2025 hatte ein Nachbar auf dem Dach des Carports in einem Wohnviertel im Grazer Bezirk Wetzelsdorf das leblose Neugeborene entdeckt. Die Polizei nahm wenig später die Mutter des Kindes fest. Die juristische Aufarbeitung des Falls ist nun abgeschlossen.
Grundlage für die Einstellung des Verfahrens war ein gerichtsmedizinisches Gutachten, das keine eindeutigen Ergebnisse lieferte. So konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob das Neugeborene bei der Geburt noch lebte oder schon tot war. Dies wäre aber entscheidend gewesen, um strafrechtliche Vorwürfe gegen die 20-jährige Mutter zu untermauern.
Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums.
Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.
- Rat auf Draht ist die österreichische Notrufnummer für Kinder und Jugendliche. Die Nummer ist unter 147 rund um die Uhr anonym und kostenlos erreichbar.
- Die Ö3-Kummernummer ist unter 116 123 täglich von 16 bis 24 Uhr und ebenfalls anonym erreichbar.
- Die Telefonseelsorge ist unter der kostenlosen Telefonnummer 142 rund um die Uhr als vertraulicher Notrufdienst jeden Tag des Jahres erreichbar.
- Auf der Website www.bittelebe.at finden Angehörige/Freunde von Menschen mit Suizidgedanken Hilfe.
Im Verlauf der Untersuchungen habe sich die rechtliche Bewertung des Falls verändert: Ein psychologisches Gutachten deutete darauf hin, dass eher der Tatbestand der Tötung eines Kindes bei der Geburt in Frage kommen könnte. Da auch dieser Verdacht nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte, habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt.
Kommentare