Blinde mit Hund durften in Graz nicht mit Taxis mitfahren

Sehbehindertem Ehepaar mit Assistenzhund wurde Transport verweigert, Taxi-Innung zieht Konsequenzen und schult nach.
Person mit Rucksack und gelbem Armband mit Symbolen, im Freien auf einem Feldweg unterwegs.

Zusammenfassung

  • Blindem Ehepaar mit Assistenzhund wurde am Flughafen Graz von allen Taxifahrern der Transport verweigert, trotz gesetzlicher Mitnahmepflicht.
  • Die Taxi-Innung Steiermark reagiert mit Anzeigen, Nachschulungen und Informationskampagnen für Taxifahrer am Flughafen.
  • Die Hilfsgemeinschaft der Blinden sieht ein strukturelles Problem und fordert verpflichtende Schulungen sowie strengere Kontrollen gegen Diskriminierung.

Ein Diskriminierungsfall am Flughafen Graz hat wohl nicht nur für eine Reihe von Taxifahrern und -fahrerinnen ein Nachspiel, sondern zieht gleich eine ganze Kampagne der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs nach sich.

Einem blinden Ehepaar mit Assistenzhund war laut einer Aussendung der Hilfsgemeinschaft im März ein Transport von sämtlichen Taxifahrern am Flughafen verwehrt worden, weil sie den Hund bei sich hatten. Die Betroffenen wehrten sich dagegen.

Das Ehepaar war am 13. März um 22.15 Uhr am Taxistand vor dem Terminal angekommen und ersuchte um einen Transport. Die beiden haben eine Sehbeeinträchtigung und daher einen zertifizierten Blindenführhund samt aller erforderlichen Papiere und einer Decke dabei. Dennoch habe kein einziger Fahrer sie als Kunden angenommen - sämtliche anwesenden Taxler wiesen das Paar offenbar ab.

"Ich geniere mich für die Taxler"

Selbst ein Anruf bei der Taxizentrale blieb erfolglos: "Dort wurde behauptet, Assistenzhunde müssten als "Tiertransport" vorab angemeldet werden", hieß es am Mittwoch in einer Aussendung der Hilfsgemeinschaft.

"Das ist kompletter Blödsinn: Assistenzhunde müssen selbstverständlich immer mitgenommen werden", berichtigt einer, der es wissen muss. Peter Lackner ist Geschäftsführer der Taxi-Innung in der Steiermark und sagt: "Ich bin angefressen. Es ist eine Frechheit, was da passiert ist und ich geniere mich für jene Taxler, die sich so verhalten haben." Gegen jenen Taxifahrer, der als erster die Beförderung abgelehnt habe und dessen Kennzeichen bekannt sei, habe er bereits Anzeige erstattet: "Das kann bis zum Entzug des Taxischeines gehen." Weiters wurden die Verstöße gegen das Gelegenheitsverkehrsgesetz, die Steiermärkische Personenbeförderungs-Betriebsordnung und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gemeldet.

Merkblätter und mehr Fokus bei Schulungen

Als der Vorfall zur Beweissicherung dokumentiert wurde, hätte ein Fahrer zusätzlich mit aggressiven Beschimpfungen und haltlosen Datenschutzvorwürfen reagiert. "Dabei legen wir bei der Ausbildung genau auf diese Dinge großen Wert: auf Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und das praktische Verhalten im Taxi", sagt Peter Lackner. Er reagiert nun sofort auf den Vorfall: "Wir werden in der Ausbildung noch mehr darauf achten, einen Newsletter ausschicken und direkt am Flughafen Merkblätter für die Taxler verteilen."

Eine Frau mit blonden Haaren, goldenen Ohrringen und einer schwarzen Jacke lächelt.

Behindertenanwältin Christine Steger.

"Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sagt eindeutig: Dienstleistungen wie Taxifahrten müssen barrierefrei angeboten werden, ansonsten liegt eine Diskriminierung vor. Assistenzhunde müssen daher von Taxilenkerinnen und -lenkern mitbefördert werden", bestätigt Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, die Aussagen des Geschäftsführers der Taxi-Innung. "Dieser Vorfall ist umso erschütternder, als zur Diskriminierung noch die verbalen Attacken hinzukamen. Das Problem scheint aber nicht allein der Hund zu sein, denn wir hören Ähnliches auch von Rollstuhlnutzern", sagte Elmar Fürst, Vorstandsvorsitzender der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs.

Probleme trotz klarer Gesetzeslage

Die Hilfsgemeinschaft sieht ein strukturelles Problem: Der Vorfall am Flughafen Graz stehe exemplarisch für ein wiederkehrendes Problem. Immer wieder würde es in Österreich zu rechtswidrigen Beförderungs- und Zutrittsverweigerungen gegenüber Menschen mit Assistenzhunden kommen - trotz klarer gesetzlicher Lage. Dass solche Vorfälle weiterhin passieren, zeige ein massives Defizit in Ausbildung, Sensibilisierung und Kontrolle.

Der Diskriminierungsfall ist nun auch mit ein Grund für eine Kampagne, um auf systematische Diskriminierung aufmerksam zu machen und nachhaltige Verbesserungen zu erreichen. Gefordert werden verpflichtende Schulungen für Taxi-Fahrer sowie Disponenten im Umgang mit Assistenzhunden, klare und kontrollierte Durchsetzung der gesetzlichen Beförderungspflicht, wirksame Sanktionen bei Verstößen bis hin zum Konzessionsentzug sowie verbindliche Maßnahmen am Flughafen Graz zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Beförderung.

Kommentare