Amoklaufdrohung in Graz: Zwei Jugendliche festgenommen

Blaulicht auf einem Polizeiauto vor einer Polizeistation.
Zwei Schüler wurden nach einer Amoklaufdrohung über Snapchat festgenommen und müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren wurden in Graz festgenommen, nachdem sie verdächtigt werden, einen Amoklauf an ihrer Schule angekündigt zu haben. Der Direktor einer Mittelschule im Grazer Bezirk Gries erstattete gemeinsam mit einer Sozialarbeiterin am 22. Oktober 2025 Anzeige bei der Polizei. 

Die Schüler sollen die Drohung über eine inoffizielle Snapchat-Gruppe der Schule unter Verwendung von Nicknames gegenüber Mitschülern ausgesprochen haben. Kriminalisten des Stadtpolizeikommandos Graz nahmen die Verdächtigen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft bereits zwei Tage nach der Anzeige fest und lieferten sie in die Justizanstalt Graz-Jakomini ein.

Geständnisse bei Einvernahmen

Bei den polizeilichen Befragungen zeigten sich beide Jugendliche kooperativ. Der 14-Jährige soll laut eigenen Angaben den Amoklauf angekündigt und ein manipuliertes Bild zweier Schulklassen mit vermeintlich verstorbenen Schülern im Chat veröffentlicht haben. Der 15-Jährige soll seine Unterstützung für den angedrohten Amoklauf bekundet haben. 

Beide gaben an, die Drohung nicht ernst gemeint zu haben und sich der Tragweite ihrer Äußerungen nicht bewusst gewesen zu sein. Auf die Frage, ob solche Äußerungen bei Mitschülern etwas bewirken könnten, soll der 14-Jährige geantwortet haben: "Ich habe darüber noch nie nachgedacht."

Behörden setzen auf "Null-Toleranz"

In einem gemeinsamen Brief appellieren die Bildungs- und Landespolizeidirektion an die Vernunft von Schülerinnen und Schülern sowie an die Verantwortung der Erziehungsberechtigten. "Jede Drohung wird ernst genommen, sofort angezeigt und hat schwerwiegende Folgen", heißt es in dem Schreiben, das nach den Herbstferien an alle steirischen Schulen übermittelt wurde. 

Bildungsdirektorin Elisabeth Meixner und Landespolizeidirektor Gerald Ortner unterstreichen darin ihre "Null-Toleranz-Linie". Obwohl die Jugendlichen mittlerweile gegen gelindere Mittel aus der Haft entlassen wurden, werden beide wegen des Verdachts der Gefährlichen Drohung angezeigt – eine Straftat, auf die bei Verurteilung Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren stehen können.

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