Verkehrskontrolle in Salzburg: Alkohol, Drogen und minderjährige Fahrer
Polizei in Salzburg führte Verkehrskontrollen durch.
Die Salzburger Polizei führte am Freitag und Samstagfrüh mehrere Verkehrskontrollen durch, die zu einer Reihe von Führerscheinabnahmen und Sicherstellungen führten. Innerhalb von nur zwei Tagen wurden Fahrzeuglenker unter Alkohol- und Drogeneinfluss sowie Minderjährige ohne Führerschein aus dem Verkehr gezogen.
Alkoholisierte Fahrer verursachen Probleme
In Tamsweg soll ein 66-jähriger PKW-Lenker einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht haben und anschließend von der Unfallstelle geflüchtet sein. Dank einer aufmerksamen Unfallbeteiligten, die sich das Kennzeichen notierte, konnte der mutmaßliche Unfallverursacher im Rahmen einer Fahndung aufgegriffen werden. Ein Alkotest ergab laut Polizei 1,12 Promille. Dem Steirer wurde die Lenkberechtigung vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.
Ähnlich erging es einem 40-jährigen Autofahrer in Obertrum, bei dem in der Nacht zum Samstag ein Alkotest 1,1 Promille angezeigt haben soll. Auch ihm wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.
Drogenkonsum und Jugendliche ohne Führerschein
Im Stadtgebiet von Salzburg kontrollierten Beamte einen 30-jährigen PKW-Lenker, der verdächtigt wird, trotz entzogener Lenkberechtigung und unter Kokaineinfluss gefahren zu sein. Eine Ärztin bestätigte laut Polizeibericht die Beeinträchtigung. Zudem soll der Salzburger trotz behördlichem Waffenverbot ein als Waffe zu deklarierendes Messer mitgeführt haben, welches sichergestellt wurde.
Suchtmittel
In Eugendorf wurde ein 34-jähriger Oberösterreicher angehalten, bei dem ein Suchtmitteltest positiv auf Kokain reagiert haben soll. Die Polizei stellte eine geringe Menge Kokain sicher und nahm dem Mann vorläufig die Lenkberechtigung ab. Besonders bedenklich: Die Polizei kontrollierte zweimal dasselbe nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeug mit gestohlenen Kennzeichen - zunächst gelenkt von einem 16-jährigen Syrer, am nächsten Tag von einem 15-jährigen Staatenlosen. Die Ermittlungen zu allen Fällen dauern an.
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