Salzburger IS-Rückkehrerin Maria G. am Mittwoch vor Gericht

Eine Frau mit blauem Hidschab geht in einem Internierungslager.
Die 28-Jährige muss sich wegen des Vorwurfs der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation verantworten. Laut Verteidigerin sei es "der größte Fehler ihres Lebens" gewesen.

Am Mittwoch muss sich in Salzburg die heute 28-jährige IS-Rückkehrerin Maria G. vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt der Frau die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation zur Last.

Die als Jugendliche im Jahr 2014 nach Syrien ausgereiste Frau werde sich geständig zeigen, sagte ihre Anwältin Doris Hawelka vor dem Prozess zur APA. Ihre Mandantin habe für "den größten Fehler ihres Lebens" den Preis bezahlt.

Die im März 2025 nach Österreich zurückgeholte Salzburgerin hat sich laut Anklage an der Terrororganisation "Islamischer Staat" beteiligt, indem sie sich - inspiriert von Propagandafilmen des IS - entschied, nach Syrien zu gehen. Die junge Salzburgerin konvertierte 2013 zum Islam und lernte in unterschiedlichen Chat-Foren einen aus Deutschland stammenden IS-Kämpfer kennen, den sie dann via Skype nach muslimischem Ritus heiratete. Am 28. Juni 2014 reiste sie über die Türkei nach Syrien aus.

Anklage: "Ehemänner bewusst in der Kampfmoral bestärkt"

Dort lebte die damals 17-Jährige in unterschiedlichen vom IS kontrollierten Gebieten. Nach einer Scheidung von ihrem ersten Ehemann heiratete sie einen IS-Kämpfer und brachte zwei Kinder zur Welt. Finanziell unterstützt und mit Lebensmitteln versorgt wurden sie und ihre Familie dabei vom IS. Laut Staatsanwaltschaft Salzburg soll sie "durch ihre Anwesenheit ihre Ehemänner bewusst in deren Kampfmoral sowie Zugehörigkeit und Loyalität gegenüber dem IS bestärkt haben". Zudem habe sie durch ihre Mitwirkung die terroristischen Straftaten des IS mit dem Ziel der Errichtung eines radikal-islamischen Gottesstaates wissentlich gefördert.

Der zweite Ehemann wurde später bei Kampfhandlungen getötet. 2019 wurde Maria G. gefangen genommen, ab September 2020 befand sie sich mit ihren Söhnen im in Nordsyrien gelegenen Internierungslager Roj. Die Familie der jungen Frau bemühte sich seitdem um eine Rückholung nach Österreich. 

Außenministerium weigerte sich

Das Außenministerium wollte aber zunächst nur die beiden minderjährigen Söhne zurückholen, was die Mutter ablehnte. Das Bundesverwaltungsgericht ordnete schließlich im Herbst 2024 die Rückholung der Frau und der beiden Söhne an. Am 1. März 2025 wurde Maria G. mit den Kindern nach Österreich zurückgebracht. Sie befindet sich seitdem auf freiem Fuß. Laut Staatsanwaltschaft bestreitet sie, bei ihrer Ausreise von der Einstufung des IS als Terrororganisation gewusst zu haben.

Im Vergleich zum Camp "ist jede Haftanstalt in Österreich ein 5-Sterne-Hotel"

"Die Anklage basiert auf den äußerst umfangreichen Beschuldigtenvernehmungen und ist keine Überraschung", sagte ihre Verteidigerin Doris Hawelka zur APA. "Sie wird sich geständig verantworten." G. habe seit ihrer Rückholung "alles getan, um gute Voraussetzungen für ihr weiteres Leben zu schaffen". Welche konkrete Schritte das waren - etwa sozialpädagogische Betreuung oder ein Deradikalisierungsprogramm - wollte Hawelka vor dem Prozess nicht sagen.

"Sie ist sich jedoch bewusst, dass die Ausreise nach Syrien der größte Fehler ihres Lebens war. Sie hat in einer gewissen Weise auch den Preis dafür bezahlt." Im Vergleich mit den gut fünf Jahren im Internierungscamp, "ist jede Haftanstalt in Österreich ein 5-Sterne-Hotel", erklärte die Strafverteidigerin.

Schöffengericht für Jugendstrafsachen zuständig

Die Angeklagte ist gerichtlich unbescholten. Aufgrund des Strafrahmens von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wird der Fall vor einem Schöffengericht verhandelt. Da die Frau im Zeitraum der zur Last gelegten Taten 17 bis 22 Jahre alt war, hat sie sich am Landesgericht Salzburg vor einem Schöffengericht für Jugendstrafsachen zu verantworten. Eine gemeinsam mit Maria G. zurückgeholte IS-Rückkehrerin aus Wien ist im April zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

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