Mädchen betrunken gemacht und missbraucht: Fünf Jahre Haft

Zusammenfassung
- Zwei weitere der acht Beschuldigten wurden im Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt.
- Ein Angeklagter erhielt eine fünfjährige Freiheitsstrafe, ein anderer wurde im Zweifel freigesprochen, aber für das Filmen der Tat verurteilt.
- Die Urteile sind nicht rechtskräftig und es wurden keine Erklärungen abgegeben.
Am Weihnachtstag des Jahres 2023 soll eine Gruppe Jugendlicher und junger Männer, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, in Bischofshofen zwei stark betrunkene Mädchen zum Teil schwer sexuell missbraucht haben.
Insgesamt waren acht Burschen - heute 16 bis 19 Jahre alt - angeklagt, nicht alle zeigten sich zu allen Vorwürfen geständig. Fünf von ihnen wurden schon am vergangenen Freitag zu Haftstrafen von bis zu zwei Jahren nicht rechtskräftig verurteilt.
Am Mittwoch ist der Prozess in Salzburg fortgesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft bleibt bei dem Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauch wehrloser oder psychisch beeinträchtigter Personen.
Denn die Burschen sollen in wechselnder Zusammensetzung an den zwei stark alkoholisierten Mädchen - sie waren zum Tatzeitpunkt 15 und 16 Jahre alt - massive sexuelle Handlungen vorgenommen haben.
"Die Opfer haben keine oder sehr wenige Erinnerungen wegen des Alkohols. Anfangs war die Stimmung in der Wohnung noch gut, die ist dann aber umgeschlagen", sagte der Staatsanwalt. Zumindest eines der Mädchen dürfte bei den Tathandlungen ohnmächtig oder besinnungslos gewesen sein, hieß es in der ersten Verhandlung.
Gegen einen der beiden Burschen - er wird noch im März 20 - setzte es eine Zusatz-Freiheitsstrafe von fünf Jahren unbedingter Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Er war zuvor schon wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu einer teilbedingten Haft von 15 Monaten verurteilt worden.
Der zweite Angeklagte (17) wurde hingegen vom Vorwurf des Missbrauchs im Zweifel freigesprochen. Für das Anfertigen von Videos der minderjährigen Opfer während der Tat wurde er zu einer zusätzlichen bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig, weder die Burschen noch die Staatsanwaltschaft gaben eine Erklärung ab.
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