Zwei Minischweine in Salzburg ausgesetzt: Bedingte Haft für Ehepaar

(Symbolbild)
Laut Strafantrag waren Tiere im Wald nicht überlebensfähig - Ferkel von Tierschutzorganisation gerettet

Die Besitzer von zwei Minischweinen, die im vergangenen Februar in einem Waldstück in Straßwalchen im Flachgau entdeckt worden waren, sind am Montag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Tierquälerei zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden.

Bei den Beschuldigten handelte es sich um eine Ehepaar aus dem Flachgau. Der Mann erhielt zwei Monate, seine Frau vier Monate auf Bewährung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Das Ehepaar wurde Anfang März ausgeforscht. Der 57-Jährige und die 49-Jährige zeigten sich bereits bei den polizeilichen Vernehmungen geständig.

Falsches Geschlecht

Als Grund für das Aussetzen der Ferkel gaben die beiden an, sie hätten erst spät bemerkt, dass es sich um einen Eber und eine Sau gehandelt habe und sie keinen Nachwuchs wollten.

Die Minischweine wurden am 25. Februar vom Team der "Pfotenhilfe" geborgen. Die maximal drei bis vier Monate alten Ferkel waren nass und offenbar sehr hungrig, befanden sich aber laut einem Tierarzt noch in einem guten Allgemeinzustand. Sie dürften jedoch bereits einige Tage sich selbst überlassen gewesen sein.

Ohne Hilfe keine Überlebenschancen

Nachdem bei der Tierschutzorganisation sowie bei der Polizei Straßwalchen einige Hinweise zu den vormaligen Besitzern eingegangen waren, konnten diese ermittelt werden. Die Tiere hätten entgegen der Aussage des Ehepaars laut der Tierschutzorganisation ohne menschliche Hilfe nicht überlebt.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte ebenfalls, dass die Minischweine in freier Natur nicht überlebensfähig gewesen wären. Der beschuldigten Frau war bei dem Prozess auch noch ein anderes Delikt vorgeworfen worden.

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