Winterreifenpflicht ab 1. November: Diese Strafen drohen bei Verstoß

Schneeflockensymbol auf Autoreifen, mit Schnee runderhum
Ab 1. November tritt in Österreich wieder die gesetzliche Winterreifenpflicht in Kraft. Sie gilt bis 15. April.

Ab dem 1. November ist es wieder so weit: In Österreich greift die saisonale Winterreifenpflicht. Bis zum 15. April des Folgejahres dürfen Fahrzeuge bei winterlichen Bedingungen (Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis) nur mit geeigneten Reifen unterwegs sein. Der Wechsel auf Winterreifen ist daher für Autofahrer ein jährliches Muss – der Sicherheit wegen, aber auch, weil bei Verstoß empfindliche Strafen warten.

Was versteht man unter Winterreifen?

Zur Erinnerung: Winterreifenpflicht bedeutet, dass Fahrzeuge (Pkw, Klein-Lkw bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen, sowie sogenannte "Mopedautos") mit Reifen ausgestattet sein müssen, die eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern aufweisen, erklärt der ÖAMTC in einer aktuellen Aussendung. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen die Reifen entweder das M+S-Symbol ("Matsch & Schnee") oder das Schneeflockensymbol aufweisen. 

Achtung: In Deutschland hingegen gelten seit 2024 neue Vorschriften. Hier werden ausschließlich Reifen mit dem Schneeflockensymbol als Winterreifen anerkannt – auch dann, wenn es sich um österreichische Fahrzeuge handelt, die in Deutschland unterwegs sind.

Falls man überraschend auf winterliche Straßenverhältnisse trifft und mit Sommerreifen unterwegs ist, können Schneeketten als Übergangslösung dienen. Diese müssen jedoch auf der Antriebsachse montiert werden. Verkehrsjuristin Christina Holzer-Weiß vom ÖAMTC mahnt jedoch zur Vorsicht: "Sobald die schneebedeckte Fahrbahn endet, müssen die Ketten wieder abgenommen werden."

Diese Strafen drohen bei Verstoß

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne passende Bereifung unterwegs ist, riskiert hohe Strafen von bis zu 10.000 Euro. Darüber hinaus könnte ein Unfall schwerwiegende Folgen für den Versicherungsschutz haben. Die Haftpflichtversicherung könne in solchen Fällen Regressforderungen stellen, während die Kaskoversicherung die Schadensregulierung verweigern kann. 

Werkstätten kämpfen mit hohem Andrang

Wer den Reifenwechsel noch vor sich hat, sollte sich auf mögliche Wartezeiten einstellen. Viele Kfz-Werkstätten verzeichnen derzeit eine hohe Nachfrage. "Bei einigen muss sogar bis zu 14 Tage auf einen Termin warten", so Jörg Silbergasser, Innungsmeister der Fahrzeugtechniker, gegenüber ORF OÖ. Um den Andrang zu bewältigen, bieten manche Betriebe zusätzliche Wechseltermine an Wochenenden an.

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