Motor bei Kälte laufen lassen? So viel blechen "Stand-Stinker" in Österreich
Stand-Stinker belasten die Umwelt und nerven die Umgebung.
Wenn es draußen bei eisigen Temperaturen stürmt und schneit, machen es sich viele bei Wartezeiten im Auto warm und gemütlich. In den allermeisten Fällen muss für die Heizung aber der (Verbrenner-)Motor am Stand laufen. Doch das ist wegen der Auspuff-Abgase nicht nur für die Umwelt schädlich, sondern auch für die Mitmenschen ob des Gestanks und Lärms mitunter extrem nervig. Und zudem ist dieses Verhalten auch verboten.
Doch dessen dürften sich viele Autofahrer gar nicht bewusst sein: Wer sich in Wien an Frost-Tagen wie diesen an klassischen Hotspots im Freien bewegt – von Parkplätzen vor Supermärkten und medizinischen Einrichtungen bis hin zu Taxiständen – dem sind die knatternden Fahrzeuge und ihre dampfenden Auspuffrohre sicher nicht entgangen. Fahrzeughalter sollten sich in der wohligen Wärme ihrer Blechkiste aber nicht zu sicher fühlen, denn die Polizei kann dieses Fehlverhalten jederzeit ahnden – und zwar mit Strafen, die empfindlicher sind, als es die Kälte je sein könnte. Nämlich mit bis zu 10.000 Euro.
Dieses Verhalten ist nämlich laut Gesetzeslage sogar doppelt verboten: Die Straßenverkehrsordnung (Paragraf 7) untersagt, „den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen“. Und laut Paragraf 102 Kraftfahrgesetz stellt das „Warmlaufenlassen des Motors jedenfalls eine vermeidbare Luftverunreinigung dar“.
In der Praxis wird das Ganze freilich nicht so heiß gegessen wie gekocht, sprich: Laut ÖAMTC seien Strafen von 75 bis 150 Euro üblich.
Das bestätigt indirekt auch eine Sprecherin der Wiener Polizei: „Grundsätzlich gilt, dass – wie bei allen anderen Verwaltungsübertretungen – die Möglichkeit einer Abmahnung, eines Organmandats oder einer Anzeige besteht. Da Abmahnungen und Organmandate nicht statistisch erfasst werden und eine genaue Erhebung bei allen Polizeidienststellen nicht möglich ist, kann hierzu keine repräsentative Aussage getroffen werden.“
Streifen tun sich schwer
Aus Polizei-Kreisen ist freilich zu erfahren, dass solche „Stand-Stinker“ aber nur selten bestraft würden (und meist nur dann, wenn andere Vergehen wie Parken am Gehsteig hinzukämen); und bei Streifenfahrten könne auf so etwas normal auch gar nicht geachtet werden.
Die Polizei-Sprecherin beteuert indes, dass solche Übertretungen – so sie von Beamten wahrgenommen werden – „selbstverständlich geahndet“ würden. Und fühlen sich Anrainer oder Passanten belästigt, können sie die Polizei rufen, „sodass diese Fälle verfolgt werden können“.
Laut ÖAMTC ist das Verhalten aber nicht nur rechtswidrig, sondern auch dumm – vor allem das morgendliche Laufenlassen, um die Windschutzscheibe zu wärmen: „Im Stand benötigt der Motor viel länger, bis er seine Betriebstemperatur erreicht. In dieser Phase ist der Verschleiß der Motorkomponenten erhöht“, heißt es vom Club. Daher gilt: Wer sein Fahrzeug liebt, der kratzt oder enteist mit einem Spray. Und zieht sich jedenfalls warm an.
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