Was uns bei den Lieferungen des Online-Handels am meisten stört

Symbolbild
Viele klagen über Probleme. Häufig sind Ärgernisse wie nicht erfolgte Zustellversuche. Das raten die Experten.

Konsumentinnen und Konsumenten zeigen sich mit der Lieferung von online bestellten Waren hierzulande grundsätzlich zufrieden, gleichzeitig klagen mehr als zwei Drittel der Personen über gelegentliche Ärgernisse wie nicht erfolgte Zustellungsversuche.

Das ist das Ergebnis einer Studie des Österreichischen E-Commerce-Gütezeichens, für die 1.000 Personen befragt wurden. Das Gütezeichen zeigt Möglichkeiten auf, wie Probleme bei der Lieferung verhindert werden können.

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Darüber ärgern wir uns am meisten

  • Häufigstes Ärgernis ist für 42 Prozent der Online-Shopper, dass kein echter Zustellungsversuch erfolgt, sondern lediglich eine Benachrichtigung mittels Abholschein hinterlegt wird.
  • Groß ist der Ärger auch über verspätete Lieferungen (37 Prozent)
  • oder die Lieferung von beschädigten oder fehlerhaften Waren (37 Prozent).
  • Ein Drittel wiederum beklagt eine nicht funktionierende Sendungsverfolgung.

Das Gütezeichen rät den Konsumenten für solche und ähnliche Fälle, die Sendungsverfolgungsnummer zu nutzen, um festzulegen, wie das Paket zugestellt werden soll.

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Großteils bestehe die Möglichkeit, das Paket bei Abholstationen, Paketshops oder Nachbarn zu deponieren. Generell könne auch eine Abstellgenehmigung erteilt werden - das Risiko von Verlust oder Beschädigung trage dann jedoch der Kunde.

Erster Ansprechpartner bei Zustellungsproblemen sei der Auftraggeber des Paketdienstleisters, also der Händler. Könne dann keine Lösung gefunden werden, sei es sinnvoll, sich an den Dienstleister zu wenden.

Für den Fall, dass das Paket trotz Anwesenheit im Paketshop abgeliefert wird, sei eine Beschwerde beim Online-Händler und bei der Regulierungsbehörde RTR denkbar, um zuverlässigere Zustellungen in der Zukunft zu fördern, so das E-Commerce-Gütezeichen.

Bei Beschädigung der Ware empfehle es sich, dies möglichst direkt beim Paketboten zu reklamieren. Weiters sollten Beschädigungen dem Händler kommuniziert werden, um eine Reparatur oder einen Austausch zu ermöglichen.

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