Vollspaltenböden: Land will Fördergelder zum Umstieg aufstocken

Vollspaltenböden: Land will Fördergelder zum Umstieg aufstocken
VfGH kippte Übergangsfrist für Umbau, ÖVP kritisiert Land.

Am Montag entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH), dass die 17-jährige Übergangsfrist für Vollspaltenböden im Tierschutzgesetz mit 1. Juni 2025 aufgehoben wird (der KURIER berichtete). Landeshauptmann Hans Peter Doskozil sprach von einem „Erfolg für den Tierschutz, aber auch für eine nachhaltige Landwirtschaft“. 

Vom Land soll es jetzt auch zusätzliche finanzielle Unterstützung für betroffene landwirtschaftliche Betriebe geben.

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 Im Zuge des EU-Förderprogramms „Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“ werden auch besonders tierfreundliche Stallbauten gefördert. In der Förderperiode 2023 bis 2027 stehen rund 19 Millionen Euro zur Verfügung.

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„Sollten die Fördergelder nicht ausreichen, sind wir auch bereit, die nötigen Finanzmittel aufzustocken“, sichert Doskozil in einer Aussendung zu.

Umbau ist schwierig

ÖVP-Agrarsprecherin Carina Laschober-Luif kritisierte: „In Wirklichkeit geht es der SPÖ nicht um den Tierschutz. Denn im Burgenland ist es für viele Betriebe oft gar nicht möglich, in mehr Tierwohl zu investieren, da die SPÖ Zu- oder Neubauten in konventioneller Wirtschaftsweise verbietet.“

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