Vignette 2020: Teure Tippfehler beim Pickerlkauf
Neues Jahr, neue Vignette. Und in unserer schönen, neuen, digitalen Welt kaufen sie immer mehr Österreicher in virtueller Form. Das ist erst seit 2018 möglich – und wurde zum Erfolgsprojekt. Im zweiten Jahr wurde bereits ein Drittel virtuell ausgestellt, jetzt ist es mit 1,9 Millionen digitaler Vignetten schon fast die Hälfte.
Der Erwerb ist relativ einfach. Auf der Asfinag-Website müssen eine gültige Mail-Adresse und die Autonummer angegeben werden. Gepickt werden muss nichts mehr. Die Daten werden bei der Asfinag gespeichert. Wird man auf der Autobahn von den Kameras erfasst, folgt ein Abgleich mit der Datenbank.
So dachte sich das auch eine Salzburger Familie. Umso größer war der Schock einen Monat nach Ausstellung der Vignette, als plötzlich jeden zweiten Tag ein Strafzettel im Postkasten lag. Beim Ausfüllen der Daten hatte sich ein Tippfehler eingeschlichen. Die Autonummer war daher falsch registriert worden. Bei jeder Fahrt über die Autobahn wurden 120 Euro fällig.
Einen Monat unbemerkt
Besonders ärgerlich ist im konkreten Fall, dass die Familie einen Monat lag nicht einmal wusste, dass das falsche Kennzeichen eingegeben wurde. Erst nach knapp vier Wochen flatterte nämlich die erste Strafe ins Haus. Mittlerweile hat sich der Betrag auf 2.000 Euro summiert. Obendrauf kommen die Ausgaben für die neue Vignette.
Die Familie meldete den Fehler sofort beim Straßenerhalter. Die Mühe war aber vergebens. „Wenn das Kennzeichen beim Kauf falsch angegeben wurde, ist die Asfinag im Recht. In so einem Fall kann man nur auf eine Kulanzlösung hoffen“, sagt ÖAMTC-Rechtsexperte Nikolaus Authried. Beim Mobilitätsklub würden immer wieder solche Fälle gemeldet. Jedoch: In den meisten gäbe es derzeit keine Hoffnung auf einen Erlass der Strafen.
Erst Gerichtsurteile könnten das ändern: „In den nächsten Monaten werden einige Fälle ausjudiziert. Es ist zum Beispiel fraglich, ob die Asfinag die Vignette erneut berechnen darf, obwohl man meldet, dass man einen Fehler bei der Registrierung gemacht hat“, sagt Authried. Die Salzburger Familie würde im besten Fall die 91,10 Euro für den erneuten Kauf der Vignette zurück erhalten. Die Strafen müssen sie bezahlen.
Fakten
Damit solch unschöne Fehler nicht passieren, erklärt der KURIER alle wichtigen Fakten rund ums Pickerl.
Fristen
Hat man die digitale Vignette gekauft, ist sie nicht sofort gültig. Erst 18 Tage nach Erwerb darf man legal die rund 2.200 Autobahnkilometer Österreichs befahren. Das hat rechtliche Gründe. Die Europäische Richtlinie für Konsumentenschutz sieht vor, dass Kunden 14 Tage lang von einem Online-Einkauf zurücktreten können. Dazu müssen noch drei Tage für den Postweg einberechnet werden.
Will man mit Ende der Ablauffrist der alten Vignette am 1. Februar legal auf Österreichs Autobahnen unterwegs sein, muss man die digitale Vignette also spätestens bis 14. Jänner kaufen. Tipp: Kauft man die digitale Vignette bei ÖAMTC, ARBÖ oder Mautstellen, ist sie sofort gültig.
Neues Taferl
Laut Rechtsexperten des ÖAMTC kommt es sehr häufig zu Problemen, nachdem Besitzer einer digitalen Vignette umgezogen sind. Das Auto bleibt zwar das gleiche, zieht man aber in einen anderen Verwaltungsbezirk, ändert sich das Kennzeichen. In so einem Fall muss die digitale Vignette neu registriert werden. Wer darauf vergisst, muss Strafe zahlen.
Ausnahmen
Weil viele Autofahrer über Bundesstraßen und Gemeinden ausweichen, um sich die Vignette zu ersparen und bestimmte Regionen damit massiv belasten, gibt es seit Dezember 2019 auf Abschnitten der Westautobahn, Inntal-, Rheintal-, Mühlkreis- und der Linzer Autobahn keine Vignettenpflicht mehr.
Eine andere Ausnahme ist die Streckenmaut, die für den Gleinalm- bzw. Bosrucktunnel, den Tauerntunnel, den Karawankentunnel, die Brenner Autobahn und den Arlberg Straßentunnel gilt. Wegen der hohen Errichtungskosten muss hier trotz Vignette ein zusätzlicher Mautbetrag bezahlt werden.
Schaden
Auch bei der Klebevignette kann einiges schief gehen. Geht beispielsweise die Windschutzscheibe kaputt oder hat das Auto einen Totalschaden kann man sich entweder eine neue Vignette bestellen oder einen Kostenersatz anfordern. Die Formulare dafür gibt es auf der Homepage der Asfinag. Dazu ist der untere Teil der Quittung der Vignette erforderlich – die Rechnung sollte also immer aufbewahrt werden.
Richtiger Platz
Wichtig ist bei der Klebevignette auch der richtige Platz an der Windschutzscheibe. Das Pickerl muss gut sichtbar im oberen linken Bereich der Scheibe kleben, darf aber keinesfalls hinter dem Tönungsstreifen angebracht werden.
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