VfGH hebt Raucherlaubnis in Lokalen nicht auf

Das Rauchverbot für die Gastronomie kommt nun doch
Das Rauchverbot in der Gastronomie soll dennoch mit 1. November 2019 kommen.

Es war am 4. Juni des Vorjahres, als Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (beide SPÖ) mit riesigen Zigaretten für die Fotografen posierten. Der Grund: Die Stadt zog vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) – wegen des Rauchergesetzes.<

Konkret beantragte die Stadt die Aufhebung von Ausnahmeregelungen im Tabak- und  Nichtraucherschutzgesetz, weil sie Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Leben und das Recht auf Privatleben ortete.  Vor allem die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Lokalen sah die Stadt gefährdet: Dass  Arbeitnehmer an manchen Arbeitsplätzen vor Passivrauch geschützt sind, an anderen aber nicht,  entspräche nicht dem Gleichheitsgrundsatz, argumentierten Sima und Hacker.  Auch bei  Betrieben sei dieser Grundsatz nicht  gewahrt,  wenn in manchen unter bestimmten Voraussetzungen geraucht werden darf.

Der VfGH teilt diese Auffassung nicht und hat nun die Klage der Wiener Landesregierung  abgewiesen. Es bestehe weder eine Ungleichbehandlung für Arbeitnehmer, noch für Betriebe.  Dass der Gesetzgeber damit die Freiheit des Einzelnen  höher bewertet  als die nachteiligen Folgen“ (des Rauchens, Anm.), kann der VfGH nachvollziehen: „Im demokratischen Rechtsstaat ist es (...) die Aufgabe des Gesetzgebers, hier die Freiheit der einen mit der Schutzbedürftigkeit der anderen und mit den öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen“, heißt es wörtlich in einer Stellungnahme. Dass kleinere Lokale vom Rauchverbot ausgenommen sind, vermeide Wettbewerbsnachteile.

Grundrechte "nicht gefährdet"

Auch die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechte wie das Recht auf Leben und Recht auf  Privatleben sind laut VfGH durch die Raucherlaubnis in Lokalen nicht gefährdet, denn: In „welchem Ausmaß der Konsum von Tabakwaren als sozialadäquat toleriert wird“, obliege den Staaten selbst.

Ab 1. Mai 2018 hätte das generelle Rauchverbot in Österreich gelten sollen. ÖVP und FPÖ machten das im Nationalrat  wieder rückgängig. Seither darf unter bestimmten Voraussetzungen in Lokalen weiter geraucht werden.

Nach dem Platzen der türkis-blauen Regierung soll nun doch ein generelles Rauchverbot eingeführt werden, und zwar mit 1. November. Daran soll auch das Erkenntnis des VfGH nichts ändern. SPÖ und Neos forderten am Dienstag „Pakttreue“ von den Türkisen. Sie wollen  an der Einführung festhalten. Auch die Liste Jetzt ist für das Rauchverbot in der Gastronomie.  Damit ist die FPÖ  die einzige Fraktion, die sich gegen das Rauchverbot in Lokalen ausspricht.

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