Überwachung für Verfassungsjurist "sehr wohl zulässig"

Autos stauen sich vor einem Tunnel auf einer Autobahn.
Heinz Mayer sieht keine Bedenken, wenn Daten zur Verfolgung von Strafdaten dienen. Die Kritik an der Kameraüberwachung geht weiter.

Der gestern von Verkehrsministerin Doris Bures angekündigte Vorschlag, Rettungsgassensünder künftig per Videokameras zu überwachen, hat massive Proteste, vor allem von Datenschützern ausgelöst. Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten meinte etwa, dass eine derartige Novelle sicher nicht vor dem Verfassungsgericht halten würde. „Gerade im sensiblen Bereich des Datenschutzes halte ich Schnellschüsse jedenfalls für höchst bedenklich“, meinte auch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Dem widerspricht der bekannte Verfassungsjurist Heinz Mayer: Es sei "sehr wohl zulässig, Verkehrsverhalten zu beobachten und festzuhalten, wenn es zur Verfolgung von Strafdaten dient". Dabei handle es sich nämlich nicht um "sensible Daten".

Ein Mann mit Bart gestikuliert während eines Gesprächs.
Die Videos dürften jedoch nur "für Zwecke der Strafverfolgung benützt werden". Dafür brauche es eine gesetzliche Regelung. Bures plant hierfür eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser muss laut Mayer "festgehalten werden, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zweck" die Aufnahmen erfolgen. Es dürfen nur jene Verkehrsteilnehmer identifizierbar festgehalten werden, die im Verdacht stehen, eine Übertretung begangen zu haben, erklärte Mayer. Jene Personen, die im Staufall gesetzeskonform eine Rettungsgasse bilden, müssen unkenntlich gemacht werden, jene, die sie widerrechtlich befahren, dürfen identifizierbar festgehalten werden. Dies sieht die Novelle allerdings ohnehin vor. Die Behörde muss die Daten benötigen, um ihre Aufgaben - eben die Verfolgung von Straftaten - erfüllen zu können, sagte Mayer.

Mit 800 Kameras der Asfinag kann die Polizei derzeit den Verkehr auf Österreichs Autobahnen im Auge behalten. Die schwenkbaren und zoomfähigen Objektive überwachen Tunnels und wichtige Knotenpunkte. Die Beamten können so rasch klären, ob es Staus oder Unfälle gibt. Laut Vorschlag sollen diese Kameras für die Überwachung verwendet werden. Diese "ohne Weiteres heranzuziehen, geht nicht", sagte der Verfassungsrechtler. Allerdings könne man eben in der Novelle festlegen, "dass die Kameras, die es schon gibt, auch für diesen Zweck (der Strafverfolgung, Anm.) benützt werden".

Kritik und Konter

Auch am Freitag hagelte es massive Kritik an Bures Vorschlag. Für die Grünen schießt Bures damit „weit über das Ziel hinaus“, für die FPÖ ist der Vorschlag „demokratiepolitisch äußerst bedenklich“. Bures wiederum bekräftigte, „dass es dabei keine flächendeckende Aufzeichnung geben wird, sondern nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts und nur zum Zwecke eines Verwaltungsstrafverfahrens Bilder aufgezeichnet werden dürfen“. Außerdem findet es Bures „zynisch, wenn die Innenministerin in der Blockade der Einsatzkräfte 'nur ein Verwaltungsdelikt' sieht“. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hatte am Donnerstag gesagt, dass es sich um Verwaltungsübertretungen und nicht um Straftäter handle.

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