Überwachung für Verfassungsjurist "sehr wohl zulässig"
Der gestern von Verkehrsministerin Doris Bures angekündigte Vorschlag, Rettungsgassensünder künftig per Videokameras zu überwachen, hat massive Proteste, vor allem von Datenschützern ausgelöst. Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten meinte etwa, dass eine derartige Novelle sicher nicht vor dem Verfassungsgericht halten würde. „Gerade im sensiblen Bereich des Datenschutzes halte ich Schnellschüsse jedenfalls für höchst bedenklich“, meinte auch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Dem widerspricht der bekannte Verfassungsjurist Heinz Mayer: Es sei "sehr wohl zulässig, Verkehrsverhalten zu beobachten und festzuhalten, wenn es zur Verfolgung von Strafdaten dient". Dabei handle es sich nämlich nicht um "sensible Daten".
Mit 800 Kameras der Asfinag kann die Polizei derzeit den Verkehr auf Österreichs Autobahnen im Auge behalten. Die schwenkbaren und zoomfähigen Objektive überwachen Tunnels und wichtige Knotenpunkte. Die Beamten können so rasch klären, ob es Staus oder Unfälle gibt. Laut Vorschlag sollen diese Kameras für die Überwachung verwendet werden. Diese "ohne Weiteres heranzuziehen, geht nicht", sagte der Verfassungsrechtler. Allerdings könne man eben in der Novelle festlegen, "dass die Kameras, die es schon gibt, auch für diesen Zweck (der Strafverfolgung, Anm.) benützt werden".
Kritik und Konter
Auch am Freitag hagelte es massive Kritik an Bures Vorschlag. Für die Grünen schießt Bures damit „weit über das Ziel hinaus“, für die FPÖ ist der Vorschlag „demokratiepolitisch äußerst bedenklich“. Bures wiederum bekräftigte, „dass es dabei keine flächendeckende Aufzeichnung geben wird, sondern nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts und nur zum Zwecke eines Verwaltungsstrafverfahrens Bilder aufgezeichnet werden dürfen“. Außerdem findet es Bures „zynisch, wenn die Innenministerin in der Blockade der Einsatzkräfte 'nur ein Verwaltungsdelikt' sieht“. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hatte am Donnerstag gesagt, dass es sich um Verwaltungsübertretungen und nicht um Straftäter handle.
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