Üble Nachrede: "Plagiatsjäger" Stefan Weber verurteilt
Der Medienwissenschaftler und "Plagiatsjäger" Stefan Weber ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg wegen übler Nachrede zu einer Entschädigung in der Höhe von 4.000 Euro verurteilt worden. Er soll im Jänner 2024 in seinem Blog den Rektor der Universität Klagenfurt, Oliver Vitouch, diffamiert haben.
Dieser klagte den Salzburger darauf nach dem Mediengesetz und meinte zum Prozessauftakt am 23. Mai: "Es war und ist das Interesse von Weber, mir Reputationsschäden zuzufügen."
Aussagen über Entlassungen
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, teilte die Gerichtssprecherin der APA am Abend mit. Inhaltlich ging es in dem Verfahren um Aussagen, die Weber im Zusammenhang mit der Entlassung zweier deutscher Universitätsprofessorinnen in Klagenfurt in den Jahren 2015 und 2017 tätigte. Er fragte in einem auf seiner Webseite nach wie vor abrufbaren Blog-Beitrag, ob die Entlassungen aus einer "Machtdemonstration" des Rektors heraus erfolgt seien.
Zudem schrieb er, dass die zwei Kolleginnen bis heute mit den Folgen der Entlassung zu kämpfen hätten, in der Wissenschaft nie wieder einen Fuß fassen können und eine der beiden Frauen gesundheitlich beeinträchtigt sei. "Die beiden sind finanziell, reputatorisch, geistig und körperlich von Vitouch ein Leben lang ruiniert worden", so Weber. Beide Wissenschafterinnen hätten zudem angegeben, vom Rektor über Jahre beharrlich verfolgt worden zu sein, selbst kleinste Abweichungen bei Angaben seien moniert worden.
Journalistische Sorgfaltspflicht verletzt
"Diese Behauptungen sind falsch", hieß es dazu von Vitouchs Anwältin Maria Windhager. Zugleich habe Weber in dem Blog die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt, weil er dem Rektor keine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt habe. Vitouch selbst sprach zum Verfahrensauftakt von einer "unzumutbaren Salve von Unwahrheiten und Anschuldigungen". Zu den Entlassungen der beiden Professorinnen hätten Beschwerden von Mitarbeitern geführt, es sei um Mobbing und Bossing gegangen. Er sei eine humanistisch geprägte, integre Person und neige auch nicht zu Machtdemonstrationen.
Für ihn impliziere schon die Wortwahl "ein Leben lang in den Ruin getrieben" eine Schädigungsabsicht. Für Vitouch erfolgte der Blogbeitrag nicht zufällig im Jänner, als das Hearing um den Rektorsposten an der Universität Klagenfurt stattfand. Er stand damals am Dreiervorschlag, das Rennen machte aber schließlich Ada Pellert, die Rektorin der deutschen Fern-Universität Hagen. Sie tritt ihr Amt am 1. Dezember 2024 an.
Vitouch spekulierte am Mittwoch erneut darüber, ob Weber nicht auf einen Bezahlauftrag hin gehandelt haben könnte - was letzterer in Abrede stellte und dabei dem Richter anbot, als Beweis Einblick in seine Einkommensaufzeichnungen rund um den Vorfall zu nehmen.
Webers Anwalt Georg Zechbauer hatte zum Auftakt des Verfahrens entgegnet, dass der Tatbestand der Üblen Nachrede nicht verwirklicht worden sei. Weber sei bekannt dafür, Kritik an Missständen an Universitäten zu üben. Der Rektor sei keiner Straftat bezichtigt worden. Und dass die zwei Professorinnen schwerwiegende Folgen durch die Entlassung hätten, sei "alles wahr".
"Andere Spielregeln"
Weber selbst sagte, er verstehe den Blog als eine Art "Whistleblower-Plattform". Die Kritik, er habe die journalistische Sorgfaltspflicht nicht eingehalten, nehme er auf seine Kappe. "In meinem Blog gelten andere Spielregeln". Seine Angaben, die beiden Frauen seien von Vitouch "ein Leben lang ruiniert worden", seien ein boulevardesk zugespitzter Satz gewesen.
Eine als Zeugin geladene Mitarbeiterin der Rechtsabteilung der Universität Klagenfurt sagte am Mittwoch, dass es sich der Rektor bei der Entlassung der beiden Professorinnen nicht leicht gemacht habe. "Und es war nie seine alleinige Entscheidung. Es war immer auch der Vizerektor in Beratungen und Entscheidungen eingebunden." Auch, dass von Vitouch Abweichungen beharrlich verfolgt worden seien, habe sie so nicht erlebt: "Im Gegenteil".
Weber hat im Vorfeld der Verhandlung zu Journalisten gesagt, dass er unabhängig von der Entscheidung des Gerichts weiter gegen Hochschulkorruption, Machtmissbrauch und Plagiatswesen vorgehen wolle.
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