Überprüfungsverfahren gegen Karl Mahringer nicht abgeschlossen

Überprüfungsverfahren gegen Karl Mahringer nicht abgeschlossen
Österreichs einziger Afghanistan-Sachverständiger ist Geschäftsmann. Kommission entscheidet über mögliche Aberkennung

38 Menschen wurden bei einem Angriff der radikalislamischen Taliban in der Nacht auf Donnerstag getötet. Die Taliban setzten damit ihre Angriffe auf Sicherheitskräfte in Afghanistan nach der dreitägigen Waffenruhe fort.

Obwohl in Afghanistan praktisch täglich Anschläge und Selbstmordattentate geschehen, ist Österreichs einziger gerichtlich beeideter Sachverständiger für Afghanistan, Karl Mahringer, der Meinung, junge, männliche Asylwerber könnten durchaus nach Afghanistan abgeschoben werden, um sich dort ein Leben aufzubauen. Mahringer ist ein Geschäftsmann aus der Steiermark und seit 2010 Gerichtssachverständiger. Wie er zu den Informationen für seine Gerichtsgutachten kommt, wurde zuletzt heftig kritisiert. Und zwar von Plagiatsprüfer Stefan Weber.

Der untersuchte Mahringers Gutachten Anfang des Jahres aufgrund eines Auftrags der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung und kam zu dem Schluss, dass darin nicht einmal „die grundlegenden Gütekriterien wissenschaftlichen Arbeitens, Nachvollziehbarkeit (intersubjektive Überprüfbarkeit), Gültigkeit (Validität) und Verlässlichkeit (Reliabilität)“ eingehalten würden.

Derzeit läuft beim Landesgericht für Zivilrechtssachen ein Überprüfungsverfahren gegen Karl Mahringer. Konkret geht es um ein Verfahren nach Paragraf 10 des Sachverständigen- und Dolmetschergesetzes (SDG).

Ergebnis dieses Verfahrens kann auch die Aberkennung des Status als Gerichtssachverständiger sein. Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung des Gutachters nicht eingehalten wurden. Die Zertifizierungsprüfung wird von einer Kommission – bestehend aus einem Richter als Vorsitzendem und zwei Fachprüfern durchgeführt. Julia Schrenk

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