Trotz mehrmaliger Verwarnung: 54-Jährige nach Corona-Infektion verurteilt

Landesgericht für Strafsachen
Die Deutsche soll sich der Isolation mehrmals widersetzt haben. Unter anderem soll sie einkaufen gegangen sein, obwohl sie infiziert war.

Eine deutsche Pensionistin ist am Landesgericht Innsbruck zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden, weil sie behördlich angeordnete Isolation nicht beachtet haben soll.

Die 54-Jährige wurde im April positiv auf das Coronavirus getestet. Danach hat sie den behördlichen Absonderungsbescheid bekommen, in dem festgehalten wurde, dass sie sich nicht aus ihrer Wohnung entfernen durfte. Dennoch soll die Deutsche, die in Schwaz wohnt, zwei Tage später einkaufen gegangen sein, wie ORF Tirol berichtet.

Der Ehemann der Deutschen, der sich aufgrund ihrer Infektion auch in Quarantäne befand, hielt sich an die Maßnahmen. Als Grund, warum sie einkaufen ging, gab sie an, dass sie Lebensmittelbestellungen aus dem Internet ablehne. Der 54-Jährigen, die nach eigenen Angaben 2.100 Euro Pension erhält, war der Mindestbestellwert zu hoch. Die Polizei kontrollierte die Einhaltung der Quarantäne und traf sie nicht in der Wohnung, aber dafür im Supermarkt an. Daraufhin wurde sie erstmals verwarnt.

Tagsdarauf soll die Frau mit dem Lift einer großen Wohnanlage neun Stockwerke nach unten gefahren sein, um den Biomüll wegzuwerfen. Danach soll sie in einem öffentlichen Park noch Sonne getankt haben. Wieder traf die Polizei die 54-Jährige nicht in ihrer Wohnung an. Sie wurde erneut verwarnt.

Festnahme nach zwei Verwarnungen

Ein drittes Mal ließ sich die Schwazer Polizei die Uneinsichtigkeit der Frau allerdings nicht gefallen. Noch am gleichen Tag, an dem sie den Biomüll raus gebracht hatte, soll sich die 54-Jährige an der Hand verletzt haben. Anstatt die Rettung zu alarmieren, soll sie ein Taxi gerufen und damit in das Krankenhaus gefahren sein. 

Nachdem sie sich erneut nicht an die behördliche Isolation gehalten haben soll, wurde sie schließlich festgenommen und in die Justizanstalt gebracht.

Beim heutigen Prozess merkte der Staatsanwalt an, dass die Deutsche "in einer Dreistigkeit mehrmals die Gesundheit anderer gefährdet habe und sich einen Dreck um andere geschert hat."

Sie wurde zu einer Geldstrafe von 10.800 verurteilt, das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig.

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