Trotz Corona-Pandemie: Nikolo darf doch kommen

Heuer kommen der Nikolo nicht vorbei: Die Besuche von Nikolaus-Darstellern zu Hause sind nicht möglich.
Regierung ändert Erläuterungen zur Notmaßnahmenverordnung.

Der Nikolaus bleibt trotz Corona nun doch nicht ausgesperrt: Die Regierung nimmt den Nikolo explizit in die "Rechtliche Begründung" zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung auf. Der Nikolo-Besuch wird gemeinsam mit der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen um weitere zehn Tage am heutigen Mittwoch im Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen, hieß es aus dem Kanzleramt gegenüber der APA.

Zulässiger Ausgangsgrund

Berufliche Zwecke, darunter auch ehrenamtliche Tätigkeiten insbesondere etwa für Blaulichtorganisationen, galten schon bisher als legitimer Grund, im Lockdown das Haus zu verlassen. Nun soll laut Kanzleramt auch ganz konkret ergänzt werden, dass darunter auch der Nikolobesuch fällt: "Es liegt daher unabhängig von der Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der Nikolo-Tätigkeit ein zulässiger Ausgangsgrund vor." Der Krampus wird nicht extra erwähnt.

"Gerade für Kinder war dieses Jahr mit Abstand halten, Verzicht und Einschränkungen eine enorme Belastung", meinte Kanzler Sebstian Kurz (ÖVP) in einer schriftlichen Stellungnahme. Man wolle den Kindern auch dieses Jahr die Freude auf den Nikolo nicht nehmen.

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