Tiroler "Nazi-Opa" sorgt in Großbritannien für Aufsehen

Tiroler "Nazi-Opa" sorgt in Großbritannien für Aufsehen
Bericht über skurrilen Rechtsstreit zwischen Zillertaler Hotel und Ex-Gast des Betriebs wegen Online-Bewertung.

Ein skurriler Rechtsstreit zwischen einem Tiroler Hotel und einem Ex-Gast des Betriebs schlägt mittlerweile - wenn auch mit etwas Verzögerung - bis über den Ärmelkanal Wellen.

Was war geschehen?

Der Tourist hatte nach seinem Aufenthalt in einem Viersternehotel in Gerlos im Zillertal im August 2018 Online-Bewertungen gepostet, in dem er sich über das Foto eines Soldaten in Wehrmachtsuniform mit Hakenkreuz in der Hotel-Lobby beschwert hatte. "Foto des Nazi-Opas im Eingang", lautete der Titel seines Kommentars.

"Großen Bogen um Tirol machen"

Und weiter: "Was möchte das Hotel mit diesem Bild seinen Gästen kommunizieren? Was ist das für eine Gegend, in der sich Hoteliers eines 4-Sterne-Hotels frei fühlen, derartige Bilder zur Schau zu stellen?" Er werde jedenfalls künftig "einen großen Bogen um Tirol machen".

Das Hotel beschritt daraufhin den Rechtsweg und erreichte im September 2019 vor einem Innsbrucker Gericht, dass der Tourist seine "diffamierenden" und "gegen das Gesetz verstoßenden" Kommentare löschen müsse. Diese würden den Anschein erwecken, die Hotelbetreiberin sympathisiere mit dem Nationalsozialismus, so die Begründung.

Die Klägerin hatte das Aufhängen des Fotos damit begründet, dass es das einzige sei, das ihr von einem im Zweiten Weltkrieg gefallenen Angehörigen geblieben sei.

Der Gast ging in Berufung und bekam vor einem Monat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck recht. Mit Mitgliedskarten aus dem Berliner Bundesarchiv konnte der Mann belegen, dass die abgebildete Person Mitglied der NSDAP gewesen war.

OLG: Wahrer Tatsachenkern

Das OLG entschied auch deshalb, dass der verwendete Begriff "Nazi" sehr wohl auf einem konkreten Tatsachenkern beruhe. Auch sei das Hakenkreuzsymbol klar ersichtlich und das "klar verehrende" Arrangement "ohne Abdeckung" des NS-Symbols erfolgt.

Insgesamt sei die Bewertung durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt - die auch für Aussagen gelte, "die als verletzend, schockierend oder irritierend" empfunden würden, berichtete die Süddeutsche Zeitung.

Mit etwas Verspätung griff nun der britische Guardian die Geschichte auf. Unter dem Titel "Österreichische Hoteleigentümer lassen Klage im "Nazi-Opa"-Fall gegen Gast fallen", berichtete die renommierte Tageszeitung über die Geschichte und schrieb, die Besitzerin hätte die Klage jetzt fallen gelassen.

Hannes Neurauter, Sprecher des Innsbrucker Landesgerichts, bestätigte der APA, dass die Hotelbesitzerin nun die Klage unter Anspruchsverzicht zurückgezogen hat. Was unter anderem auch bedeutet, dass sie die gesamten bisher entstandenen Verfahrenskosten zu tragen hat, sagte Neurauter.

Wohl nicht die Art von Tourismuswerbung, die man sich im "heiligen Land" - just zur beginnenden Winter-Hauptsaison - so vorstellt.

Das Bild hatte die Hotelbesitzerin übrigens bereits zuvor abgenommen.

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