Ticketplattform viagogo muss Verkäufer offenlegen

Ticketplattform viagogo muss Verkäufer offenlegen
Die Identität war bisher geheim. Gerichtsurteil soll gerichtliche Verfolgung bei Betrug und Wucher möglich machen.

Die Schweizer Online-Ticketplattform viagogo muss in Österreich künftig ihre Verkäufer offenlegen und außerdem noch weitere Details zu den angebotenen Tickets zu liefern. Das hat das Landesgericht Linz in erster Instanz entschieden, das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Anwalt Johannes Hintermayr hatte die Klage eingebracht.

Das Prinzip der Ticketplattform ist einfach. Private Käufer von Tickets für Konzerte, Theater-, Musical- oder Opern-Aufführungen können ihre Eintrittskarten über die Plattform weiter verkaufen. Diese Karten werden aber auch zu massiv höheren Preisen angeboten werden. So zum Beispiel für das Kabarettisten-Duo Monika Gruber und Viktor Gernot. Und das führte auch letzendlich zu dem Urteil.

100 statt 25 Euro

25 Euro kostete ein Ticket für eine Show der Kabarettisten 2017, buchbar über deren Homepage. Über die viagogo.at wurden die Karten jedoch um mehr als 100 Euro verkauft.

Das wollten die Künstler sowie die Veranstaltungsagentur Stage OG nicht hinnehmen und zogen mit Anwalt Hintermayr gegen den Online-Martktplatz vor Gericht. Sie erzielten bereits im Vorjahr einen ersten Zwischenerfolg: Gemäß eines Versäumungsurteils des Landesgerichts Linz, darf viagogo.at in Österreich keine Tickets für Veranstaltungen der Künstler mehr vertreiben. Das Unternehmen viagogo hatte nämlich innerhalb der Frist von vier Wochen keine Klagsbeantwortung eingebracht.

Jetzt kann Hintermayr einen weiteren Etappensieg feiern, der weitreichende Folgen haben wird. "Bisher musste viagogo ihre Verkäufer nicht offenlegen. Dadurch kam es immer wieder zu missbräuchlicher Nutzung. Zum Beispiel wurden Karten verkauft, die es gar nicht gab oder die doppelt belegt waren, weil sie vom tatsächlichen Ticketanbieter auch schon verkauft wurden."

Und genau gegen dieses Vorgehen klagte Hintermayr und gewann schlussendlich vor dem Landesgericht Linz. Die Online-Plattform muss also, sofern viagogo gegen das Urteil nicht beruft und dieses rechtskräftig wird, genau diese Verkäufer nennen. "Dann kann auch gegen sie gerichtlich vorgegangenen werden."

Mehr Details zu verkauften Tickets

Außerdem wird das Urteil auch Folgen für künftig angebotene Tickets haben. Denn bisher mussten die Käufer den tatsächlichen Preis der Eintrittskarten nicht angeben. Auch das soll sich in Zukunft ändern. "Damit wird sichergestellt, dass die Käufer nicht in die Irre geführt werden und wissen, welche Tickets sie eigentlich kaufen", erklärt der Anwalt.

Gegen das Schweizer Unternehmen wird in mehreren Ländern rechtlich vorgegangen. So auch zum Beispiel in Deutschland, wie Hintermayr erklärt: "Ich bin in gutem Kontakt mit der bayrischen Verbraucherzentrale. Die haben es bisher nur geschafft, dass die Verkäufer in Deutschland offengelegt werden müssen. Eine Besserung gegen die irreführenden Angaben zu den Tickets konnte man dort nicht erreichen. Das wird sich mit dem Urteil aus Linz aber ändern."

Hintermayr geht davon aus, dass dieses Urteil weitere Verhandlungen nach sich ziehen wird. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern. In Österreich geht der Anwalt davon aus, dass es möglicherweise einige Klagen von Geschädigten geben wird, die nun ihr Geld zurück wollen oder die Identität der Verkäufer herausfinden wollen, um diese letztendlich zu klagen.

Widerstand gegen umstrittene Plattform

Das Unternehmen

Der Firmensitz des Online-Marktplatzes befindet sich im schweizerischen Genf. Die Seite viagogo.com ist im US-Steuerparadies Delaware registriert.  

Geschäftspraktiken

Dem Unternehmen wird Verbrauchertäuschung vorgeworfen. Es vermittle den Eindruck einer offiziellen Kartenverkaufseite, dabei werden mitunter Fake-Tickets angeboten. Auch behält sich viagogo vor, Ersatztickets nach eigenem Ermessen für andere Tage auszuwählen. Der Widerstand wächst, in vielen Ländern wurden Verfahren angestrebt, etwa in Deutschland oder Italien.

 

Das Unternehmen selbst war bisher für den KURIER nicht zu erreichen. Sofern es eine Stellungnahme zu diesem Urteil gibt, wird der Artikel aktualisiert.

 

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