Terror-Prozess in Klagenfurt: Sechs Jahre und neun Monate Haft

Symbolbild
Der 42-jährige Angeklagte soll Kommandant der Hisbollah im Libanon gewesen sein.

Ein Prozess gegen einen 42-jährigen Libanesen wegen krimineller Organisation, terroristischer Vereinigung, Ausbildung für terroristische Zwecke und Terrorismusfinanzierung ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt in Teilen neu aufgerollt worden. Neu verhandelt wurden die Tatbestände zur kriminellen Organisation und zur Ausbildung für terroristische Zwecke. Der Angeklagte wurde zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ersturteil 2020

Wegen terroristischer Vereinigung war der Angeklagte im August 2020 verurteilt worden, der Schuldspruch wurde auch durch den Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt. Der Angeklagte ist nach diesem Urteil Mitglied der Hisbollah gewesen. Er bestritt dies aber weiterhin. Im Prozess 2020 wurde die Terrorismusfinanzierung vom damaligen Richter für den Prozess ausgeschlossen, dies wurde so übernommen. 2020 hatte das Urteil auf neun Jahre Haft gelautet.

Der Angeklagte bekenne sich nicht schuldig bezüglich des Verbrechens der kriminellen Organisation und der Ausbildung für terroristische Zwecke, so die Verteidigung. Der OGH habe hier bemängelt, dass die subjektive Tatseite nicht geschildert worden sei. Der Angeklagte habe nicht gewusst, wie die Hisbollah sich finanziere. Er gab an, er habe nur gewusst, dass die Hisbollah vom Iran finanziert werde.

Laut eines Sachverständigen sei es aber gesichert, dass sich die Hisbollah auch durch Schutzgelderpressungen finanziere. Man könne annehmen, dass dies 300.000 Euro im Jahr überstiege, gesichert sei dies jedoch nicht. Damit gelte die Hisbollah laut Richter in Österreich als eine kriminelle Organisation. Der Sachverständige nannte allerdings auch die Zuwendungen aus Iran als die Haupteinnahmequelle.

Unterschiedliche Aussagen

Nicht eindeutig war, was der Angeklagte genau aussagte. In ihrem Plädoyer verwies die Verteidigung darauf, dass die rechtskräftige Verurteilung nur auf den selbstbelastenden Aussagen des Angeklagten beruhe. Diese habe er im Rahmen seines Asylverfahrens in Österreich getätigt und anschließend vor Gericht widerrufen. Die Staatsanwaltschaft sprach von Schutzbehauptungen während des Gerichtsverfahrens, die richtigen Angaben habe er im Asylprozess gemacht. Dies habe der OGH implizit anerkannt, als er das Urteil als rechtskräftig anerkannte, so die Staatsanwaltschaft.

Dem gegenüber erwiderte die Verteidigung, dass in den selbstbelastenden Aussagen des Angeklagten nichts bezüglich der Finanzierung der Hisbollah vorkäme, außer der Nennung des Iran. Ebenso habe er nur von einer Ausbildung zur militärischen Selbstverteidigung gesprochen. Gefragt, warum er überhaupt gelogen habe, entgegnete der Angeklagte: "Ich habe damals gelogen, weil ich einen Asylstatus haben wollte." Nicht klar wurde auch, in welchem Zeitraum eine von ihm durchgeführte Ausbildung stattgefunden haben könnte.

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu sechs Jahren und neun Monaten Haft, drei Monate werden aufgrund der Länge des Verfahrens abgezogen, ein Jahr saß der Angeklagte bereits in Haft, welches angerechnet werde. In der Urteilsbegründung sprach der Richter von Lebensfremdheit, anzunehmen, dass jemand nicht wüsste, dass die Organisation, bei der man Mitglied sei, keine Schutzgelderpressungen durchführe. Die Ausbildung für terroristische Zwecke werde in dem neuen Urteil als Tatbeitrag gewertet.

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