Tempo 30: Novelle soll das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit erleichtern

Tempo 30: Novelle soll das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit erleichtern
Das Inkrafttreten der Novellle ist nach dem Initiativantrag im Nationalrat für 1. Juli vorgesehen.

Gemeinden und Städte können Tempo 30 künftig leichter umsetzen - und überwachen. Das soll eine Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ermöglichen, die am Donnerstag per Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht wird. In Kraft treten soll sie mit 1. Juli, teilte das Verkehrsministerium mit.

Nach einer sechswöchigen Begutachtungsfrist wurden letzte technische Anpassungen am Novellierungsentwurf vorgenommen. Zwar war es für Städte und Gemeinden auch bisher schon möglich, Geschwindigkeitsbeschränkungen zu erlassen. Voraussetzung dafür waren jedoch umfangreiche Gutachten, die in einem bürokratischen Verfahren die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsreduzierung darlegen mussten.

Vereinfachung des bürokratischen Prozesses  

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung soll nun folgende Erleichterung bringen: Künftig kann die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde im Ortsgebiet in besonders schutzwürdigen Bereichen wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Altenheimen die zulässige Höchstgeschwindigkeit vereinfacht herabsetzen. Einzige Voraussetzung ist laut Ministerium, dass die Maßnahme geeignet ist, die Verkehrssicherheit, insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern, zu erhöhen.

Gemeinden können selbst Radarkontrollen durchführen

Generell wird auch das Verfahren zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entbürokratisiert. Diese Verbesserungen helfen dann auch außerhalb der schutzwürdigen Zonen. Darüber hinaus stärkt die Novelle die Gemeinden bei der Überwachung von Tempolimits. So können diese künftig selbst Radarkontrollen durchführen. Voraussetzung ist eine entsprechende Übertragungsverordnung des Landes. Bisher konnten Gemeinden nur dann Radarkontrollen durchführen, wenn sie über einen eigenen Gemeindewachkörper verfügten.

"Ich freue mich sehr, dass die Erleichterung für Gemeinden und Städte, Tempo 30 einzuführen, nun im Parlament zur Beschlussfassung vorliegt. Ich danke den vielen Gemeinden und Städten, die sich österreichweit und parteiübergreifend aktiv dafür eingesetzt haben", wird Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) zitiert.

ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger betonte jedoch: "Die 35. StVO-Novelle sieht keine generelle Geschwindigkeitsreduktion vor, sondern sinnvolle Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit, vor allem für unsere Kinder". Im Jahr 2023 gab es auf Österreichs Gemeindestraßen rund 15.000 Verkehrsunfälle mit 80 Toten. 63 Prozent aller Verkehrsunfälle ereignen sich im Ortsgebiet, so Ottenschläger abschließend.

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