Selbst Ermittlung der Justiz legt Murkraftwerk nicht trocken

Selbst Ermittlung der Justiz legt Murkraftwerk nicht trocken
Strafanzeige und eventuelles Verfahren bewirken keinen Stopp. Arbeiten für neue Staustufe und Speicherkanal gehen voran.

Montagvormittag kündigten Peter Pilz und seine Mitstreiter die Anzeige an, die die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien tätig werden lassen soll: Murkraftwerk und Zentraler Speicherkanal in Graz sind laut dem Politiker ein Fall für die Anklagebehörde, im Raum steht Untreue.

Am Dienstag war das 20 Seiten dicke Papier allerdings noch nicht bei der auf solche Fälle spezialisierten Anklagebehörde eingelangt. „Es dürfte auf dem Weg sein“, vermutet Sprecher Konrad Kmetic. Gerichtet ist die Anzeige vor allem gegen den Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl, ÖVP. Ihm werfen Pilz und Co. vor, mit dem Bau des Speicherkanals aus Steuermitteln das Murkraftwerk widerrechtlich mitzufinanzieren.

Die Staatsanwaltschaft hat nun mehrere Möglichkeiten: Ist der Tatverdacht bereits so konkret und gut dokumentiert, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das kann sich gegen unbekannte Täter, aber auch namentlich genannte Personen richten. Ist die Sachverhaltsdarstellung dafür zu vage, muss es eine Anfangsverdachts-Prüfung geben: Damit wird nachgeprüft, ob die Vorwürfe überhaupt für eine Ermittlung reichen.

Selbst wenn sich die Staatsanwaltschaft einschaltet, ändert das aber nichts an den Bautätigkeiten an der Mur. Anders als im Zivilrecht ist eine einstweilige Verfügung mit Antrag auf Baustopp „im Strafverfahren kein Thema“, beschreibt Rechtsanwalt Andreas Manak, der die Sachverhaltsdarstellung aufgesetzt hat. Um vor ein Zivilgericht ziehen zu können, bräuchte es einen von den Bauten betroffenen Anrainer. Peter Pilz versprach am Montag, da durchaus behilflich zu sein. „Wenn jemand zu uns kommt und sagt, schaut euch das an, dem werden wir einen Rechtsanwalt zur Verfügung stellen. Wenn das zu einer einstweiligen Verfügung führt, soll mir das Recht sein.“

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