Sechsjähriger ertrank im Faaker See - Prozess vertagt

Landesgericht für Strafsachen
Eltern bekamen von Richterin Diversion angeboten. Der Prozess gegen den Badbetreiber und seine Mitarbeitern wurde vertagt.

Im Prozess um einen ertrunkenen Sechsjährigen im Faaker See hat am Montag am Bezirksgericht Villach Richterin Sabine De Cecco-Wilding den Eltern, beide 34 Jahre alt, eine Diversion angeboten. Ihr Verteidiger sprach sich dafür aus, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Sie waren, ebenso wie der Badbetreiber und eine Mitarbeiterin des Bades wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Das Verfahren gegen den Badbetreiber und die Mitarbeiterin läuft getrennt weiter, es wurde für einen Lokalaugenschein vertagt.

Ohne Aufsicht

Staatsanwalt Markus Kitz wirft den Eltern vor, den Buben trotz mangelnder Schwimmkenntnisse ohne Aufsicht am Strand zurückgelassen zu haben. Dem Betreiber des Bades wird zur Last gelegt, den Nichtschwimmerbereich nicht wie vorgeschrieben gekennzeichnet zu haben - außerdem wird einer Mitarbeiterin vorgeworfen, ihre Pflicht zur Beaufsichtigung des Bades verletzt zu haben.

"Es war ein tragischer Tag, dieser 10. Juni 2018", sagte Staatsanwalt Kitz. Er klage die Eltern nicht gern an, um sie zusätzlich zu ihrem Schmerz auch noch zu bestrafen, aber es sei unerlässlich, meinte Kitz.

Abschreckende Wirkung

Hier hakte die Richterin ein. Eine Strafe sei in diesem Fall absurd. Sie könne darin auch keinen spezialpräventiven Sinn erkennen. „Kein Elternteil will ein Kind verlieren“, sagte sie. Man müsse lediglich dem Gesetz Genüge tun.

Daher schlug die Bezirksrichterin eine Probezeit von einem Jahr und einen Pauschalbetrag von je 200 Euro vor, denn mit Geld könne man dies nicht abzahlen, sagte sie. Kitz hingegen verwies auf die generelle vorsorgliche Funktion einer Strafe. „Solche Delikte darf man nicht kleinreden“, sagte er.

"Eltern sind genug gestraft"

Der Tod des Kindes hätte verhindert werden können, so Staatsanwalt Markus Kitz. Der Verteidiger der Eltern, Hans Gradischnig, erklärte, die Eltern seien schon genug gestraft. “Was kann Eltern Schlimmeres passieren, als ihr Kind zu verlieren?”

Unzureichende Kennzeichnung

Gegen den Strandbadbetreiber und die Mitarbeiterin, die auch seine Ehefrau ist, wurde das Verfahren fortgesetzt. Der Staatsanwalt wirft dem Betreiber vor, die Auflagen nicht erfüllt zu haben und vor allem den aufgrund seiner Strömung gefährlichen Bach, der an der Unfallstelle in den See mündet, nicht eingefriedet zu haben.

Beide wiesen jede Schuld von sich und verlangten einen Freispruch. Allein die Eltern hätten die Verantwortung für ihre Kinder zu tragen, sagten die Verteidiger. Man lasse einen Sechsjährigen nicht allein am Wasser, das sei grob fahrlässig, erklärten sie.

Der Badbetreiber erklärte, alle Auflagen erfüllt zu haben. Laut Badeaufsicht sei nicht vorgesehen, dass die Wasserfläche ständig überwacht wird. Der Bereich, in dem der Bub schließlich gefunden wurde, befinde sich darüber hinaus außerhalb der von ihm gepachteten Betriebsanlage.

Seine Ehefrau verwies unter anderem auf die Badeordnung, die in großer Schrift am Eingang hänge. Darin werde auf die Aufsichtspflicht gegenüber Kindern und Behinderten durch Begleitpersonen hingewiesen. Sie habe sofort die Wasserrettung alarmiert, als die Mutter gekommen sei und gesagt habe, sie könne ihren Sohn nicht finden.

Lokalaugenschein soll Aufschluss bringen

Die Eltern wurden dann als Zeugen befragt. Sie erzählten, der Sohn habe im Sand des Uferbereichs gespielt, während sie etwas beim Buffet holten und aufs WC gingen. Als sie nach etwa zehn bis maximal 20 Minuten zurückkamen, sei ihr Sohn nicht mehr da gewesen.

Er sei sonst nie allein ins Wasser gegangen. An diesem Tag wollte er überhaupt nicht in den See, weil ihm das Wasser zu kalt gewesen sei. Daher habe man ihm die Schwimmflügel nicht angezogen, erklärte der Vater.

Das Verfahren wurde vertagt. Die Richterin plant einen Lokalaugenschein und die Befragung weiterer Zeugen.

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