Salzburg: Großes Interesse bei Mordprozess im Fall Roland K.

Salzburg: Großes Interesse bei Mordprozess im Fall Roland K.
Ex-Pärchen und einem Wirt werden Mord, Raub und Einbruchsdiebstahl vorgeworfen.

In Salzburg ist heute, Donnerstag, der Prozess um die mutmaßliche Ermordung eines wohlhabenden Salzburgers gestartet. Die Leiche von Roland K. wurde im Mai 2017 in einem Schweinestall im Innviertel entdeckt. Dem Besitzer des Anwesens und einem Pärchen aus Salzburg wird Mord, Raub und Einbruchsdiebstahl vorgeworfen. Die drei Flachgauer sollen es auf den Nachlass des 63-Jährigen abgesehen haben.

Das Interesse an dem außergewöhnlichen Fall war groß. Der Verhandlungssaal war mit Medienvertretern und Interessierten voll besetzt. Den für sechs Tage anberaumten Geschworenenprozess am Landesgericht Salzburg leitet Richter Christian Ureutz.

Das Verschwinden des Akademikers Roland K. im Sommer 2016 hatte den Ermittlern zunächst viele Rätsel aufgegeben. Als die Leiche am 12. Mai 2017 in dem aufgelassenen Stall in Oberösterreich entdeckt wurde, tauchten abermals Fragen auf. Wie ist der Salzburger zu Tode gekommen und wer kommt für den mutmaßlichen Mord infrage?

Nach langwierigen Erhebungen stand für die Salzburger Staatsanwältin Sabine Krünes fest: Ein 24-jähriger Musiker und dessen damalige, mittlerweile 21-jährige Freundin sollen den vermögenden Mann in dessen Villa in der Stadt Salzburg am 19. Juli 2016 ermordet haben. Der Eigentümer des Schweinstalls, ein 29-jähriger Wirt, habe das Paar zu der Tat angestiftet. Das Motiv sei gewesen, aus Mitteln der Erbschaft ein schönes Leben zu führen. K. wollte den Musiker offenbar zu seinem "Universalerben" machen.

 

Salzburg: Großes Interesse bei Mordprozess im Fall Roland K.

Laut Anklage war geplant, dass der Musiker nach der Tat Wertgegenstände und Bargeld aus der Villa des Akademikers holt und so dem Wirt die rund 10.000 Euro zurückgibt, die er dem Gastronomen für den Konsum von Drogen und Spirituosen noch schuldete. Um den Salzburger wehrlos zu machen, hätten ihm der Musiker und seine Freundin am 19. Juli bei einem Abendessen in ihrer Wohnung neben Alkohol auch Schokopralinen serviert, in die sie zuvor das Schlafmittel Noctamid gemischt hätten. Nach dem Dinner habe das Paar den schläfrig gewordenen Gast zurück in seine Villa nach Salzburg gefahren. Der Staatsanwältin zufolge klebten die beiden ihm den Mund mit einem Klebeband zu, fixierten seine Hände und Füße mit Kabelbindern und ließen ihn hilflos im Keller zurück. Er überlebte das Martyrium nicht.

Die Verdächtigen, an vorderster Front der Wirt und der Musiker, sollen aus der Villa Diebesgut im Wert von über 5.000 Euro gestohlen haben - darunter einen Teddybären, in dem das Opfer offenbar Gold von unbekanntem Wert versteckt hatte. Im Laufe der Ermittlungen geriet der Musiker unter Verdacht. Schließlich machte er Angaben zum Fundort der Leiche. Die Todesursache konnte wegen der fortgeschrittenen Verwesung nicht eindeutig geklärt werden. Die Staatsanwältin geht davon aus, dass K. durch die Kombination aus Alkohol, Schlafmitteln, Fesseln und Knebeln gestorben ist.

Die 21-jährige Beschuldigte soll aus Liebe zu dem Musiker mitgemacht haben. Doch sie bestritt eine Tatbeteiligung und meinte, ihr nunmehriger Ex-Freund habe sie aus Eifersucht belastet. Ihr Verteidiger Kurt Jelinek bekräftigte dies am Donnerstag vor Prozessbeginn gegenüber der APA. "Sie wurde von ihm aus Eifersucht belastet, außerdem erhofft er sich dadurch eine niedrigere Strafe."

Der Musiker legte nach anfänglichem Leugnen und mehreren Tatversionen ein Geständnis in Richtung eines Raubvorsatzes ab. Er bestritt aber eine Tötungsabsicht. "Mein Mandant hat einen schweren Raub zu verantworten, aber keinen Mord", so Verteidiger Franz Essl zur APA. Er sei zwar zum Zeitpunkt der Tat wegen einer ADHS-Erkrankung und seiner Kokainsucht eingeschränkt, aber zurechnungsfähig gewesen. "Er ist auch nicht gefährlich und muss daher nicht in eine Anstalt", so Essl. Die Staatsanwaltschaft beantragte nämlich die Einweisung des Musikers in eine Anstalt für geistig abnorme, zurechnungsfähige Rechtsbrecher.

Der Wirt beteuerte bisher seine Schuldlosigkeit. Er gab an, die Leiche sei ihm "untergeschoben" worden. Sein Anwalt Jörg Dostal meinte heute, sein Mandant sitze nun schon ein Jahr lang unschuldig in Haft. Die Anschuldigungen des Musikers bezeichnete er als "abstrus": "Mein Mandant würde doch nie eine Leiche auf einem Grundstück verstecken, das er verkaufen will", sagte Dostal.

Verteidiger bestreitet Mordabsicht

Während Staatsanwältin Sabine Krünes von einer "minutiös geplanten Tat" mit Tötungsvorsatz sprach, bestritt der Verteidiger des erstangeklagten Musikers eine Mordabsicht. "Es war ein Raub, der unglücklicherweise zum Tod von Herrn K. geführt hat", betonte Rechtsanwalt Franz Essl.

Die Staatsanwältin schilderte in ihrem rund einstündigen Anklagevortrag, es sei davon die Rede gewesen, dass Roland K. den Musiker zu seinem Universalerben machen wolle. Die drei damals befreundeten Angeklagten "wussten, dass der Salzburger vermögend war". Der beschuldigte Wirt habe den Musiker aufgefordert, K. zum Essen einzuladen, zu betäuben, zu fesseln und zu töten.

Der Musiker habe seine damalige Lebensgefährtin in das Vorhaben eingeweiht. "Sie wollte die beiden unterstützen", sagte die Staatsanwältin. Die Frau habe sich am 19. Juli 2016 kurz vor der Tat im Internet über das Schlafmittel Noctamid und dessen Wirkung sowie über eine Unverträglichkeit mit Alkohol informiert. Anschließend habe sich die Angeklagte das Medikament von ihrer Hausärztin verschreiben lassen.

Krünes brachte ein weiteres Puzzle zum Beweis eines Tatplanes vor. Bereits vor dem Raubmord habe sich der Musiker bei dem Wirt per Handy über K. beklagt und geschrieben, "ich würde ihm gern aufs Maul hauen", woraufhin der andere geantwortet habe, "reiß dich zusammen, wir haben noch großes vor", zitierte die Staatsanwältin.

Der Wirt sei allerdings am 19. Juli "zur Beschaffung eines Alibis" nach Ungarn gefahren. Auch wenn die Todesursache nicht mehr geklärt werden konnte, ist laut Krünes denkbar, dass der Salzburger gewaltsam erstickt ist - nach der Fesselung und Kneblung sei ihm ja auch noch ein Stoffsack übergestülpt worden.

Um sämtliche Spuren zu beseitigen, hätten die zwei beschuldigten Männer die Leiche mit Chlor und Nitro übergossen. Das Fahrzeug des Opfers, in dem die Leiche zu dem Schweinestall transportiert wurde, sei gereinigt und im Burgenland bei einem Anwesen von K. abgestellt worden. Auf dem Armaturenbrett des Wagens fanden später Ermittler die biologische Spur des Musikers.

Der Musiker habe bis zum November 2016 falsche Fährten gelegt, führte die Staatsanwältin weiter aus. Zudem seien von einem der beiden Handys des Verstorbenen nach der Tat zwei SMS verschickt worden. Eine Nachricht sei an einen Bekannten von K. gegangen, der mit dem Text "ich bin auf geheimer Mission", nichts anfangen habe können und stutzig geworden sei. Die zweite Nachricht habe der Erstangeklagte an sich selbst gerichtet.

Die Staatsanwältin zitierte als Beweis für den Tatvorsatz auch aus einem Brief, den der bereits inhaftierte Musiker durch einen Mithäftling aus dem Gefängnis schmuggeln wollte. Darin schrieb der Beschuldigte an seine Freundin, "mein größtes Ziel war es, dich da rauszuhalten.......es war falsch was wir gemacht haben, jetzt müssen wir schauen, dass wir da raus kommen....."

Genau an diesem Punkt hakte Verteidiger Franz Essl ein. "Er wollte seine Freunde da raushalten", doch schließlich habe den Musiker das schlechte Gewissen geplagt und er machte Angaben vor der Polizei. Er sei es auch gewesen, der den Fundort der Leiche bekannt gab. Die Ex-Freundin sei auch nicht "die schöne Unschuldige" gewesen. Sie habe dem Musiker, als er bereits im Gefängnis war, die Liebe nur vorgespielt, obwohl sie schon einen anderen Freund gehabt hätte. "So was macht man, wenn man will, dass er einem gewogen bleibt. Weil man weiß, der weiß viel über mich", sagte Essl.

Die Google-Recherchen im Internet über das Schlafmittel würden zudem zeigen, dass nur ein Raub geplant gewesen sei, meinte Essl. Denn es sei danach gefragt worden, "wie kann man jemanden ohnmächtig machen, ohne ihn zu verletzen". Ansonsten hätte man K. "ja betrunken in seinen Schwimmteich werfen können", sagte Essl, das wäre viel einfacher gewesen.

Der Verteidiger bezeichnete das Gerichtsgutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner als "fehlerhaft". Sie habe nicht auf die Befunde von Psychiatern und Psychologen Bezug genommen, die den Musiker vor der Tat wegen dessen ADHS-Leidens behandelten. Einem Privatgutachten des Psychiaters Reinhard Haller zufolge leide der Musiker nicht an einer Geisteskrankheit, "er ist nicht gefährlich und gehört auch nicht, wie die Staatsanwaltschaft beantragt hat, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher", betonte Essl.

Verteidiger: Gastronom hatte kein Motiv

Der Verteidiger des 29-jährigen Gastronomen forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Es fehle jegliches Motiv, sagte Rechtsanwalt Jörg Dostal. Weshalb solle der Beschuldigte jemanden um 10.000 Euro töten lassen, wenn er doch selbst genug Geld habe und es sich leisten könne, 8.000 Euro für einen netten Abend in einem Etablissement auszugeben.

Auch der Verteidiger der 21-jährigen Flachgauerin konnte kein Motiv erkennen. "Sie hat kein Motiv, im Gegensatz zum Erstangeklagten, der hat ein massives Motiv." Bei der Angeklagten handle es sich um eine nette und freundliche, in die Gesellschaft gut integrierte und bisher unbescholtene Erwachsene, die bis zu ihrer U-Haft arbeiten gegangen sei. Sie habe mit der Tat nichts zu tun, betonte Jelinek. "Das einzige, was man ihr vorwerfen kann ist: Sie hat den falschen Freund gehabt."

Der roten Faden in diesem Verfahren "ist die Lüge", sagte Jelinek in Richtung des Musikers. Dieser sei unglaubwürdig, er habe gegenüber den Ermittlern in seinen Aussagen 20 verschiedene Tatvarianten erzählt. Dass dann der Brief, den der Musiker aus der Haft an sie geschrieben habe (der Brief wurde von einem Mithäftling, der das Schreiben aus der Justizanstalt schleusen sollte, der Polizei übergeben, Anm.), für eine U-Haft und Anklage ausreiche, sei unverständlich. "Es ist auch lebensfremd, ohne Motiv spontan jemanden umzubringen", kritisierte er den Anklagevorwurf.

Der Prozess wird am 24. April um 9.00 Uhr am Landesgericht Salzburg mit der Einvernahme der Angeklagten fortgesetzt.

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