Prozess um Stadterweiterungsfonds: Alle vier Angeklagten freigesprochen
Im Strafprozess um den Wiener Stadterweiterungsfonds wurden heute die Urteile gefällt. Der Senat um Richterin Claudia Moravce-Loidolt hat den Ex-Geschäftsführer des Fonds vom Verdacht der Untreue freigesprochen, ebenfalls die drei mitangeklagten Sektionschefs des Innenministeriums. Der inkriminierte Vorwurf des wissentlichen Befugnismissbrauchs über fremde Geldmittel (1,1 Millionen Euro) sei ihnen nicht nachzuweisen, stellte das Gericht fest. Die Entscheidung des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig. Der Anklagevertreter gab vorerst keine Erklärung ab.
Der Wiener Rechtsanwalt Karl Schön, der bei der Auflösung des Fonds im Jahr 2017 zum Kurator bestellt wurde, meinte am Ende des sechsten Verhandlungstags: „Ich habe den Fonds nie als geschädigt angesehen. Ich sehe ihn auch jetzt nicht als geschädigt an.“ Dessen ungeachtet hielt Oberstaatsanwalt Stephan Schmidmayr von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seine Anklage aufrecht. Das Beweisverfahren habe die Vorwürfe bestätigt.
Dem widersprach Verteidiger Peter Lewisch. Die Verantwortung der Angeklagten, sie hätten in Umsetzung eines Wunsches der verstorbenen Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) die Auflösung des Fonds betrieben und dessen Vermögen für karitative Zwecke gespendet, hätte sich „in jedem einzelnen Punkt bestätigt“. Man habe im Sinne der ministerialen Anordnung „breit gestreut Gutes getan. Zu breit gestreut gibt es nicht“, betonte Lewisch. Die Angeklagten hätten satzungs- und gesetzeskonform gehandelt. Er ersuche daher „höflich um Freisprüche“
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