Prozess um illegale Grazer Böller: Fünf Personen schuldig gesprochen

Der Prozessauftakt in Graz 2016.
Die Haftstrafen liegen zwischen sechs Monaten und sechseinhalb Jahren. Bei der Explosion einer Böllerwerkstatt starben 2014 zwei Menschen.

Im Prozess um zwei Tote bei einer illegalen Böllerherstellung hat es am Montag im Grazer Straflandesgericht fünf Schuldsprüche gegeben. Die Angeklagten sind wegen Gemeingefährdung zu Haftstrafen in der Höhe von sechs Monaten bis sechseinhalb Jahren verurteilt worden, einer bekam zusätzlich eine Geldstrafe. Alle erbaten sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Explosion hatte sich im November 2014 in Kapfenstein (Bezirk Südoststeiermark) ereignet. Zwei Brüder waren mit der illegalen Produktion von Knallkörpern beschäftigt, als das Sprengmittel-Gemisch in die Luft flog. Einer der Brüder sowie der Vater der beiden war sofort tot, das Gebäude wurde verwüstet. Im Prozess, der im November 2016 begann, wurde der Chef einer Pyrotechnik-Firma, der die illegale Produktion von Sprengkörpern in Auftrag gegeben haben soll, als Hauptbeschuldigter angesehen, angeklagt waren neun Personen. Ein Mann wurde gleich zu Beginn wegen falscher Zeugenaussage verurteilt, die übrigen wurden anklagekonform im Jänner 2017 schuldig gesprochen. In fünf Fällen wurde das Urteil aufgehoben.

Ab März 2018 wurde ein zweites Mal über die verheerende Explosion verhandelt, diesmal mit fünf Beschuldigten. Bei der teilweisen Wiederholung des Prozesses ging es vor allem um Sachverständigenfragen bezüglich der besonderen Gefährlichkeit.

Der Auftraggeber, der im ersten Verfahren zu acht Jahren Haft verurteilt worden war, bekam nun sechseinhalb Jahre. Zwei Händler - Vater und Sohn - fassten jeweils drei Jahre aus. Ein weiterer Beschuldigter wurde zu 24 Monaten, davon acht unbedingt, verurteilt. Für den Fünften gab es sechs Monate bedingt sowie 1.800 Euro Geldstrafe.

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