Prozess: Polizist saß 20 Minuten auf Tierschützer

Und dann geht’s da noch um die Frage, warum Sie 20 Minuten oben gekniet sind“, überlegt Richter Erik Nauta. Zuvor zeigte er beim Prozess am Montag in Graz Fotos des Zusammenstoßes zweier Polizisten mit zwei Tierschutz-Aktivisten: Dort sieht man einen Beamten, 50, direkt über dem Aktivisten, der auf dem Bauch am Boden liegt.
Körperverletzung, Amtsmissbrauch und Verleumdung klagt die Staatsanwältin an: David Richter vom Verein gegen Tierfabriken soll von dem Beamten einen Schlag auf den Kopf erhalten und 20 Minuten lang am Boden fixiert worden sein. So sei das nicht gewesen, wehrt sich der Polizist: Der Aktivist habe ihn angriffen. „Da war mir klar, wir sind im Strafrecht.“
Eklat bei Treibjagd
Am 4. Dezember 2011 filmten David Richter und ein Kollege eine ihrer Meinung nach illegale Treibjagd in Graz. Die Jäger fühlten sich gestört, die Polizei rückte an und wollte die Ausweise der Aktivisten. Doch die forderten die Dienstnummern und filmten. „Das war aggressives Filmen“, verteidigt sich der Angeklagte. „Er hat mit der Kamera vor meinem Gesicht herumgeschwenkt.“
Keine Seite gab nach. Letztlich lag Richter am Boden: Er behauptet, er sei geschlagen worden. Der Polizist beteuert, er selbst sei angegriffen worden.
Richter Nauta fragt, warum der Beamte den Aktivisten nicht einfach auf die Polizeiinspektion mitgenommen habe. „Wir haben die Weisung bekommen, dass alles so bleibt, wie es ist“, antwortet der 50-Jährige. Nauta wundert sich. „Und dann sind Sie auf ihm sitzen geblieben? Gibt’s dafür eine gesetzliche Grundlage, dass man auf jemandem sitzen kann, wenn der am Boden liegt?“ Der Beamte brummt, das sei für ihn eine Amtshandlung gewesen. „Ich hab’ gewartet, bis Unterstützung kommt.“
Der Unabhängige Verwaltungssenat hat die Amtshandlung als rechtswidrig eingestuft. Auch im Strafverfahren wird hinterfragt, warum die Beamten die Ausweise sehen wollten. Es haben Bedenken bestanden, dass ein „gefährlicher Angriff“ bevorstehe, kontert der Angeklagte. „Die filmen. Wer sagt uns, dass das nicht Vorbereitungshandlungen für einen Einbruch sind?“ Es wird vertagt.
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