Polizist soll Tierschützer verletzt haben

Polizist gegen Tierschützer, Josef Brina, David Richter
Beamter soll Aktivisten geschlagen und zu Boden gedrückt haben. Richterin fühlt sich nicht zuständig.

Im Grazer Straflandesgericht hat ein Prozess gegen einen Polizisten, der einen Tierschützer verletzt haben soll, am Montag mit einem Unzuständigkeitsurteil geendet. Der Beamte soll den Aktivisten laut Anklage geschlagen und rund 20 Minuten am Boden fixiert haben. Weil es sich dabei um Amtsmissbrauch handeln könnte, fällte die Einzelrichterin ein Unzuständigkeitsurteil, da ihrer Meinung nach ein Schöffensenat zuständig wäre.

Hintergrund der Vorfälle im Dezember 2011 war eine Treibjagd an der Stadtgrenze von Graz, die einigen Tierschützern ein Dorn im Auge war (siehe Video). Sie orteten einen Verstoß gegen das Jagdgesetz und riefen die Polizei, welche die Aktivisten aber nicht fand. Dafür verständigten andere Personen ebenfalls die Ordnungshüter, weil ihnen die herumstehenden Tierschützer "verdächtig" vorkamen.

Polizist soll Tierschützer verletzt haben

Als die Polizei die Daten der beiden Männer aufnehmen wollten, sollen diese die Auskunft verweigert haben. Die Beamten ihrerseits rückten die Dienstnummern nicht heraus. Was dann genau geschah, konnte das Gericht noch nicht klären, auf jeden Fall fielen im Zuge der Auseinandersetzung ein Polizist und ein Tierschützer zu Boden, anschließend soll sich der Ordnungshüter auf den Aktivisten gesetzt haben und ihn auf diese Weise rund 20 Minuten am Boden fixiert haben.

Der angeklagte Beamte bestritt, seinen Kontrahenten geschlagen zu haben, außerdem sei er nicht auf ihm gesessen, sondern nur über ihm gekniet. "Er ist seit 20 Jahren auf einem kleinen Posten am Land und war mit so einer Situation noch nie konfrontiert", meinte der Verteidiger zur Rechtfertigung seines Mandanten. Die Staatsanwältin sprach von einer "bagatellhaften Alltagssituation, die völlig aus dem Ruder gelaufen ist". Zuletzt wurden jedenfalls die Tierschützer festgenommen - und zeigten ihrerseits den Polizisten an, wobei ein Teil des Geschehens auch auf Video festgehalten worden war. Das erboste den Angeklagten zusätzlich: "Das ist im Internet breit getreten worden, ich werde als prügelnder Polizist dargestellt."

Schließlich entschied die Richterin, dass sie hier nicht zuständig sei. Nun muss die Staatsanwaltschaft einen neuen Strafantrag einbringen. Sollte von einer der Parteien gegen das Unzuständigkeitsurteil berufen werden, muss das Oberlandesgericht entscheiden, wie es weitergeht.

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