Prostituierte zerstückelt: Lebenslange Haft für Alfred U.

Prostituierte zerstückelt: Lebenslange Haft für Alfred U.
Der 64-jährige Wiener leidet laut Gutachten an Persönlichkeitsstörung mit Zügen zum Kannibalismus. Urteil nicht rechtskräftig

Es ist nicht der erste Gang vor den Richter, den Alfred U. am Mittwoch um 9 Uhr gehen muss. Der 64-Jährige hat eine ganze Latte an Vorstrafen: Freiheitsentziehung, Vergewaltigung und Totschlag. Am Mittwoch muss sich der Wiener wegen Mordes verantworten. Er soll am 29. März 2018 die 28-jährige Ungarin Zsuzsanna R. in seinem Schlafzimmer in Wien-Brigittenau erwürgt haben. Ihre Leiche soll er in der Badewanne mit Säge und Messer zerstückelt und zum Teil im Neusiedlersee versenkt haben.

Frauenleiche vom Neusiedler See: Lebenslang und Einweisung für den Täter

Mutter des Opfers bei Verhandlung

Das Interesse am Prozess ist groß, es sind viele Zuhörer gekommen - so viele, dass einige keinen Sitzplatz mehr ergattern und den Verhandlungssaal verlassen müssen. Auch die Mutter des Opfers ist gekommen, um den Prozess gegen Alfred U. mitzuverfolgen.

Die einleitenden Worte des Angeklagten: "Es geht um Mord und den habe ich bereits gestanden. Ich bin auch heute geständig."

Prostituierte zerstückelt: Lebenslange Haft für Alfred U.

"Bild einer menschlichen Bestie"

Die Staatsanwältin betont, dass sie Alfred U. nicht glaube. Er habe nur die Spitze des Eisbergs erzählt. Seine Strafverteidigerin Astrid Wagner kontert: "Von ihm wurde das BIld einer menschlichen Bestie gezeichnet." U. habe mehr als 30 Jahre im Gefängnis verbracht, habe dort verlernt, für sich selbst zu sorgen. Glaubt man seiner Anwältin, sei der 64-Jährige aber keine Bestie sondern mitfühlend, hilfsbereit und ein sozialer Mensch. Laut eigener Aussage habe Alfred U. sechs oder acht Enkelkinder. Er kenne sie aber nicht alle.

In diesem Tenor beschreibt der Angeklagte auch die Tat. Er haben eigentlich nur ein "bisserl schmusen" wollen und menschliche Nähe gesucht. Das Opfer soll mehr Geld verlangt und zu schreien begonnen haben. Daraufhin habe er begonnen, Zsuzsanna R. zu würgen. Die Mutter des Opfers hat einen Dolmetscher in den Gerichtssaal mitgegommen und hört der Schilderung von Alfred U. gefasst zu.

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Anwältin Wagner unterhält sich mit ihrem Mandanten

In Badewanne zerstückelt

Alfred U. erzählt weiter, dass er die Leiche nicht tragen konnte und sie deshalb in der Badewanne zerstückelte. Er habe ihr aus Rache die Brüste abgetrennt. Nun ist es der Mutter des Mordopfers schließlich zu viel. Sie verlässt den Saal. Nach wenigen Minuten kommt sie wieder zurück.

Dann ist die Richterin Christina Salzborn am Wort. "Gulasch zu machen, ist nicht die erste Idee, die man hat." U. habe Leichenteile in der Wohnung in Wien vergessen und sie am nächsten Tag "verarbeitet".

Opfer wurden Organe entnommen

In besagter Wohnung wurde später eine Tatrekonstruktion durchgeführt. Die Geschworenen sehen beim Prozess ein Video davon, in dem U. anhand einer Puppe die Tat zeigt. Er schleppt die Leiche vom Bett ins Badezimmer und jammert dabei über seine angeblich falsche Verurteilung und über seine "kaputten" Füße.

Dann ist Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich am Wort. Die Totdesursache konnte nicht mehr festgestellt werden, denn Alfred U. habe viele Körperteile entfernt, um sein Opfer gezielt unkenntlich zu machen. Er habe die Leiche aufwändig zerstückelt und die Körperteile perfekt abgetrennt, was mehrere Stunden gedauert haben müsse. Außerdem hat er Organe entnommen.

"Der Charme des Psychopaten"

Der nächste Experte beim Prozess am Mittwoch ist der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann. Es bestehe eine große Gefahr, dass U. erneut solche Handlungen begeht. Weltweit gäbe es nur ganz selten Fälle wie diesen, wo eine Kombination aus Tötung und Kannibalismus praktiziert werde.

Hofmann spricht vom "Charme des Psychopaten", und weiter: "Er macht den Eindruck eines älteren, gebrechlichen Herren." Auf der einen Seite sei er sehr freundlich und sozial kompetent. Das eine schließe aber das andere nicht aus. Es gab liebevolle Chats mit seiner Lebensgefährtin und gleichzeitig habe U. sich Folterpornos angeschaut.

Zum Abschluss kommt noch einmal der Angeklagte zu Wort: "Das Opfer hat meinen ganzen Frust abbekommen. Ich habe mich verarscht und verlassen gefühlt, war ausgehungert nach Zärtlichkeit." Hätte sich das Opfer an die Abmachung gehalten, wäre laut Alfred U. nichts passiert. "Ich bitte nicht um ein mildes Urteil und rechne damit, dass ich nie wieder heimgehe", sagt U. Dann ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert. Lesen Sie im Folgenden die Details rund um den Mord.

"Ich werde im Häf'n sterben"

Alfred U. hat viele Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht. Und er weiß: „Ich werde im Häf’n sterben.“ Das sagte der Mann nach seiner Festnahme.
Beim Prozess werden zahlreiche Sachverständige zu Wort kommen. Unter anderem der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann.

Er bescheinigte dem 64-Jährigen eine hochgradig geistige Abnormität und stufte den Mann als gefährlich ein. In seinem Gutachten spricht er von einer Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Elementen und Zügen von Kannibalismus.

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Alfred U. beim Lokalaugenschein im Schilfgürtel bei Rust

Der Angeklagte soll nämlich einen Teil seines Opfers eingefroren haben, um es später zu kosten.

Die 28-jährige Frau dürfte er am  Wiener Westbahnhof kennengelernt haben. Sie arbeitete als Reinigungskraft und Prostituierte. Im Schlafzimmer soll sie den Mann ausgelacht haben, daraufhin soll er sie ermordet haben.

Lebenslange Haft

Erst im Oktober 2016 wurde Alfred U. aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Anfangs wohnte er in einer betreuten Einrichtung, später übernahm er die Gemeindewohnung seiner verstorbenen Mutter. Dort soll sich auch die Tat abgespielt haben.

Die Geschworenen urteilten nach relativ kurzer Beratung einstimmig: Alfred U. muss lebenslang in Haft. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Nicht rechtskräftig.

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