Polizisten auf Facebook Schlümpfe genannt: Doch nur Verwarnung

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Die ursprüngliche Geldstrafe in der Höhe von 160 Euro hatte der Tiroler beeinsprucht.

Ein Tiroler, der in einem Facebook-Posting Polizisten als " Schlümpfe" bezeichnet hatte, kommt nun doch mit einer Verwarnung davon. Er hatte gegen die ursprünglich verhängten 160 Euro Geldstrafe oder sechs Tage und vier Stunden Ersatzarrest Einspruch erhoben und war damit erfolgreich, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" in ihrer Montagsausgabe.

In dem zunächst ausgestellten Strafbescheid hatte es geheißen, dass der Tiroler durch das "Diffamieren von zwei Polizisten den öffentlichen Anstand verletzt" habe. "Aber das Verschulden ist so gering, dass von der Verhängung einer Geldstrafe abgesehen werden konnte", sagte Florian Greil, Chef des zuständigen Strafamtes, gegenüber der "TT".

Mit den Worten "Richtung Innsbruck stehen zwei Schlümpfe mit Laser" hatte der Mann auf Facebook vor einer Radarfalle gewarnt. Wenige Stunden später hatte der Tiroler auf Facebook erneut auf eine Radarkontrolle aufmerksam gemacht und dabei die Polizisten wieder als "Schlümpfe" bezeichnet. Die Polizeibehörde hatte den Eintrag als "wiederholtes Diffamieren von zwei Polizeibeamten" gewertet und deshalb zwei Strafen in der Höhe von jeweils 80 Euro ausgestellt.

Der Mann akzeptierte die Strafe jedoch nicht und legte Beschwerde ein. Denn die Bezeichnung Schlümpfe sei für ihn kein Schimpfwort, sondern vielmehr ein harmloser Scherz, weshalb er die Strafe von 160 Euro als zu hart empfinde, hatte er damals erklärt.

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