Ott-Prozess vertagt: Verwirrung um die Immunität von Ex-Politiker

Ott-Prozess vertagt: Verwirrung um die Immunität von Ex-Politiker
Laut Verteidigern ist der Prozess wegen der aufrechten Immunität von Jenewein obsolet. "Wir haben sehr wohl geprüft", sagt die Staatsanwaltschaft.

12 Minuten dauerte der Auftritt der Angeklagten Egisto Ott und Hans-Jörg Jenewein am Freitag im Landesgericht für Strafsachen in Wien. Dann vertagte der Richter auf unbestimmte Zeit.

Was war geschehen? Jenewein-Anwalt Christoph Rother meldete sich zu Wort. "Die Vorwürfe beziehen sich auf Zeitpunkte, als Jenewein Nationalratsabgeordneter war. Da genießt er Immunität und das ist ein Strafausschließungsgrund."

Dieser Argumentation schließt sich Ott-Anwalt Josef Philip Bischof an: "Wenn das Ermittlungsverfahren mit Rechtswidrigkeiten behaftet ist, hat das auch Auswirkungen auf Ott."

Alle Instanzen

Dem Richter fehlen die Worte. "Der Akt war bei sämtlichen Instanzen. Das Gericht ist davon ausgegangen, dass die Auslieferung ordnungsgemäß beantragt wurde."

Wichtiges Detail: Selbst, wenn jetzt noch die Auslieferung beantragt wird, könnte die Sache mittlerweile verjährt sein. "Man ist zwei Wochen zu spät dran", so Bischof.

Zu dem Zeitpunkt erklärt sich auch, warum die Angeklagten an diesem Tag auffällig gelöst wirken und sehr viel lächeln. "Sinnerfassend Lesen können ja viele nicht mehr, auch in Teilen der Justiz", ätzt Ott nach der Verhandlung.

Rund zwei Stunden nach dem Prozess meldet sich die Staatsanwaltschaft Wien zu Wort. Sehr wohl sei die Frage der Immunität vorab geprüft worden, hält Sprecherin Judith Ziska fest. Zusätzlich habe es sich um einen berichtspflichtigen Akt gehandelt, dieser sei von sämtlichen übergeordneten Stellen (Oberstaatsanwaltschaft, Justizministerium) genehmigt worden.

Oberstaatsanwaltschaft sieht keinen Fehler

Freitag Nachmittag äußert sich auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien zur Causa. Die Staatsanwaltschaft Wien habe zutreffend angenommen, dass keine Immunität besteht, heißt es. Das Ermittlungsverfahren sei im Jahr 2021 eingeleitet worden. Es sei keine Aufhebung der Immunität nötig gewesen, weil eine solche zu dem Zeitpunkt nicht bestand. "Richtigerweise war Hans-Jörg Jenewein bereits im Jahr 2019 aus dem Nationalrat ausgeschieden, womit auch die 'außerberufliche Immunität' endete."

Diese Argumentation unterstrich wenig später auch das Justizministerium.

Der Prozess wurde vertagt. Eventuell könnte im Dezember weiterverhandelt werden.

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