Kurs muss nachgeholt werden
Fahrschüler, die an solchen Online-Kursen teilgenommen haben, müssen nach der derzeitigen gesetzlichen Lage laut Ebner den Theorieteil in einer Fahrschule nachholen, sobald diese wieder geöffnet haben.
Betroffen sind zum Beispiel Kunden der Franchise-Fahrschulkette „Easy Drivers“, die mit 53 Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet vertreten ist. Zahlreiche Standorte haben seit dem Shutdown am 16. März besagte Online-Kurse abgehalten. Die Teilnehmer haben demnach sieben Tage umsonst vor dem Bildschirm verbracht. Viele Betroffene fühlen sich durch das Vorgehen an der Nase herum geführt. Sie werden derzeit im Unklaren gelassen, wie ihre Ausbildung weitergeht und wie sich das Nachholen des Theoriekurses gestalten wird.
Laut Insidern sei es keine große Überraschung, dass manche „schwarzen Schafe der Branche in der Coronakrise weit übers Ziel hinaus geschossen haben“.
Änderungen gefordert
Im Fahrschulwesen nimmt man die Ereignisse zum Anlass, um auf eine gesetzliche Änderung zu drängen. Der Ruf wird laut, dass Kurse über sogenanntes „Distance-Learning“ auch für Fahrschulen zugelassen werden.
Der steirische Branchenvertreter und Betreibereiner „Easy Drivers“-Fahrschule, Marcus Martschitsch, übt Kritik an der, wie er sagt, derzeit unklaren Lage: „Ein live übertragener Distance-Learning-Kurs mit dem Lehrer der Fahrschule ist die einzige ansteckungsfreie Möglichkeit, um den Rückstau aufzuarbeiten, den wir aktuell haben.“
Er verstehe nicht, weshalb es im Zuge der Corona-Krise nicht möglich sei, das zuzulassen. „Es braucht dazu keine Gesetzesänderung, sondern eine Willensentscheidung“, verweist Martschitsch auf die verantwortlichen im Bund. Er wünscht sich ein Umdenken – und dass der Online-Unterricht zumindest teilweise genehmigt wird. Immerhin gehe es hier um das wirtschaftliche Überleben der Fahrschulen.
Kritik an „Easy Drivers“ weist Martschitsch zudem zurück. Die Gruppe habe, wie viele andere Betreiber, solche Kurse immer nur als freiwilligen Zusatz angeboten.
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