OGH-Urteil: KURIER darf "Landarzt Lopatka" beim Namen nennen

Eudard Lopatka vor Gericht
Höchstgericht stärkt die Berichterstattungsrechte der Medien. Indes muss sich freigesprochener Arzt der Strafprozess-Wiederholung stellen.

Die Neuaustragung des Strafprozesses gegen den steirischen Landarzt Eduard Lopatka ist zwar erst für den 26. Februar 2019 anberaumt, doch der Arzt hat am vergangenen Mittwoch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) eine heftige medienrechtliche Niederlage einstecken müssen.

Lopatka, der im ersten Strafprozess vom Vorwurf der Misshandlung seiner Kinder freigesprochen wurde, hat den KURIER auf Entschädigung geklagt. Der OGH ist der Argumentation der

KURIER-Anwältin Margot Rest gefolgt und hat die Namensnennung in der Berichterstattung für zulässig erklärt. „Der OGH hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Dr. Lopatka vorgeworfenen Straftaten nicht ‚nur’ das Verhältnis zu seinen Kindern als Vater betreffen, sondern auch sein Verhältnis als Arzt zu seinen Kindern als Patienten“, sagt Anwältin Rest zum KURIER. „Damit sei ein unmittelbarer Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit des Dr. Lopatka als Arzt gegeben.“

Weiter heißt es: „Gerade ein Landarzt stelle eine Vertrauensperson dar, sodass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran habe, zu erfahren, wer der Arzt ist, der seine Kinder als Vater, aber auch in der Funktion als Arzt, dermaßen misshandelt haben soll.“

Und Anwältin Rest fügt noch hinzu: "Erfreulicherweise ist damit auch wieder eine identifizierende Berichterstattung über das Strafverfahren gegen Dr. Lopatka, das angeblich im Februar 2019 fortgesetzt wird, möglich."

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