Neugeborenes in Garage abgelegt: Mutter vor Gericht

Symbolfoto
Das Mädchen war bereits stark unterkühlt, als es auf dem Spitalsgelände in Graz gefunden wurde - vertagt.

Keine Minute braucht die Staatsanwältin, um den Fall zu schildern. "Der Angeklagten wid vorgeworfen, das Neugeborene in eine hilflose Lage gebracht und im Stich gelassen zu haben", beschreibt sie, was kurz vor dem Jahreswechsel in Graz geschah: Eine 29-jährige Steirerin legte ihr wenige Stunden altes Mädchen in einer Sporttasche abends  in der Tiefgarage des LKH Graz ab, statt es in die Babyklappe zu bringen. Als das in zwei Handtücher gewickelte  Kind nach fast zwei Stunden zufällig gefunden wurde, war es bereits stark unterkühlt.

Zuhören nicht erlaubt

Wie sich die junge Frau am Mittwoch im Straflandesgericht verantwortet, darf jedoch niemand außer der Richterin, der Staatsanwältin und dem Pflichtverteidiger hören. Der Anwalt beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen. "Weil es um einen höchst persönlichen Lebensbereich der Angeklagten geht und intimste Ereignisse besprochen werden." Die Richterin stimmt zu.

Aus dem Vorverfahren ist jedoch bekannt, dass die Steirerin, die selbst im Gesundheitsbereich tätig ist, behauptete, sie habe die Babyklappe nicht benützen können: Sie habe Angst gehabt, beim Ablegen gesehen und erkannt zu werden. Es seien zu viele Fußgänger in der Nähe gewesen.

Bis zu fünf Jahre Haft

Eine falsche Entscheidung: Während das Weglegen eines Neugeborenen in der Babyklappe straffrei ist, drohen ihr nun im Fall einer Verurteilung sechs Monate bis zu fünf Jahre Haft. Sie habe sich dafür entschieden, das Mädchen in der Tiefgarage zu lassen und gehofft, es werde rasch gefunden.

Die Polizei forschte sie anhand des Autokennzeichens aus, die Garage wird videoüberwacht, im Gegensatz zur Babyklappe, deren gesamtes Prinzip auf Anonymität beruht. Seit die Babyklappe 2001 an einer Seitenwand der Gebärklinik installiert wurde, wurden dort vier Neugeborene abgegeben.

Der Prozess im Grazer Straflandesgericht wurde Mittwochvormittag vertagt.

 

 

 

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