Nach tödlichen Messerstichen in Salzburg: Verdächtiger in U-Haft
Das Landesgericht Salzburg hat am Freitag über einen 33-jährigen Österreicher wegen des Verdachtes des Mordes die Untersuchungshaft verhängt. Er war festgenommen worden, nachdem Polizisten am Mittwoch einen gleichaltrigen Salzburger mit fünf Messerstichen in einem Mehrparteienhaus im Salzburger Stadtteil Parsch tot aufgefunden hatten. Der Verstorbene, der in diesem Haus wohnte, wies fünf Stiche auf und ist laut Obduktionsergebnis an den Stichverletzungen gestorben.
Der Tatverdächtige hatte die Polizei gegen 6.30 Uhr über den Notruf alarmiert. Er schilderte, dass er nach einer Messerattacke Schnittverletzungen im Gesicht erlitten habe. Eine Polizeistreife fand auf dem Weg zur Wohnung eine verletzte, leblose Person am Gang liegend. Ein Notarzt konnte nur mehr den Tod des 33-jährigen Salzburgers feststellen. Er wies vier Stiche im Brustkorb- und Bauchbereich sowie einen Stich im Rücken auf. Bei dem Toten handelte es sich um einen Bekannten des leicht verletzten Anrufers.
Ein Messer wurde am Tatort sichergestellt. Der mehrfach vorbestrafte Beschuldigte wohnt im Nachbarhaus. Weil seine Angaben nicht mit der Situation am Tatort übereinstimmten, wurde er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Salzburg wegen Mordverdachtes festgenommen.
Kein Motiv bekannt
Über die Hintergründe der Tat und das Motiv konnte vorerst nur spekuliert werden. Der Tatverdächtige machte bei seiner polizeilichen Einvernahme und auch vor dem Haftrichter keine Angaben zu dem Vorfall. Er nahm damit von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Offenbar waren die beiden Männer in Streit geraten. Es könnten auch Alkohol und Drogen im Spiel gewesen sein. Die Beamten des Landeskriminalamtes ermitteln nun auch im familiären Umfeld.
Die Untersuchungshaft sei wegen des dringenden Tatverdachtes des Verbrechens des Mordes über den Beschuldigten aus dem bedingt-obligatorischen Haftgrund nach Paragraf 173 Absatz 6 der Strafprozessordnung verhängt worden, informierte Gerichtssprecher Peter Egger. Der Beschuldigte habe auf Rechtsmittel gegen die Verhängung der U-Haft verzichtet. Die nächste Haftprüfung findet in etwa zwei Wochen statt.
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