Nach Messerstich gegen Ehemann: 60-Jährige muss ins Gefängnis

Nach Messerstich gegen Ehemann: 60-Jährige muss ins Gefängnis
Geschworene sahen bei Prozess in Salzburg keinen Mordversuch, sprachen Frau aber wegen schwerer Körperverletzung schuldig.

Der ursprünglich auf zwei Tage anberaumte Prozess gegen eine 60-jährige Angeklagte ist bereits am späten Dienstagnachmittag zu Ende gegangen. Die Frau wurde von den Geschworenen vom Vorwurf des versuchten Mordes gegen ihren Ehemann freigesprochen, sie muss aber wegen absichtlich schwerer Körperverletzung für zweieinhalb Jahre unbedingt ins Gefängnis.

Die Frau aus dem Pinzgau hatte ihren Mann in der Silvesternacht mit einem Messer schwer verletzt. Stein des Anstoßes an diesem 31. Dezember sei der gemeinsame Hund gewesen, den der betrunkene Ehemann im Schrebergarten zurückgelassen hatte, so der Verteidiger der Frau. Die Angeklagte sagte dann selbst zum vorsitzenden Richter, sie habe mit ihrem Mann gestritten, weil er ohne Hund vom Schrebergarten zurückgekehrt sei, obwohl er gewusst habe, dass sich das Tier vor dem Feuerwerk fürchtet.

Küchenmesser

Die verbale Auseinandersetzung im Wohnzimmer habe sich wieder gelegt. Schließlich sei sie in die Küche gegangen, um das Fondue vorzubereiten. Sie habe das Messer in der Hand gehalten, als er zu schreien begonnen habe. "Es ist hauptsächlich um den Hund gegangen. Er hat mich beschimpft." Als sie sich umgedreht habe, um ihm zu sagen, "sei endlich ruhig", habe sie ihn im Bauch getroffen. Der Mann gab später selbst im Spital an, dass er zehn Bier getrunken habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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