Wanderung nur noch „auf eigene Gefahr“

Wanderung nur noch „auf eigene Gefahr“
Nächster Vorschlag in der Alm-Debatte: Bauern gesetzlich aus der Haftung entlassen.

 „So einfach wäre das“, ist Gerhard Heilingbrunner vom „Kuratorium Wald“ überzeugt und präsentiert eine „grundvernünftige Lösung“: Wandern über Alm und Weide soll künftig generell unter „Betreten auf eigene Gefahr“ fallen, wenn dort Vieh weidet. Dies soll durch das Tiroler Kuh-Urteil verunsicherten Rinderhaltern die Haftung im Schadensfall nehmen.

Der Passus „Betreten auf eigene Gefahr“ ist nicht neu. Das gilt beispielsweise bei Wegen im Winter, die nicht gestreut werden. Es ist nicht verboten, sie zu benützen, aber wer dort dann auf dem Eis ausrutscht, ist selbst schuld: Die gestürzte Person kann Besitzer oder Straßenerhalter nicht verklagen.

So einen Haftungsausschluss kann sich der Präsident des „Kuratoriums Wald“ auch auf Almen vorstellen. „Wer Wege auf Weideflächen unentgeltlich benützt, hat auf alle wald- und weidetypischen Gefahren zu achten“, erläutert Heilingbrunner und mahnt Eigenverantwortung ein. Dafür müsste Paragraf 1319 a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches um einen Zusatz erweitert werden.

Eine Variante, die vermutlich auch Thema bei einer Pressekonferenz von Bundeskanzler Sebastian Kurz, ÖVP, sein dürfte. Am Montag sollen dabei die „nächsten Schritte der Bundesregierung zum Kuh-Urteil“ bekannt gegeben werden.

Alleingänge der Länder

Eine bundesweit einheitliche Lösung wäre die praktikabelste, derzeit proben sich die Bundesländer an Alleingängen. Die Zugänge der Landespolitik sind höchst unterschiedlich. In Vorarlberg übernimmt das Land vorläufig zusätzliche Versicherungskosten für Almbauern. Das gilt so lange, bis das Kuh-Urteil des Zivilgerichtes durch alle Instanzen gegangen und rechtskräftig ist. Wie berichtet, wurde ein Landwirt im Pinnistal zu insgesamt 490.000 Euro Schadenersatz verurteilt, nachdem eine Kuh eine Wanderin tödlich verletzt hatte.

 

Das Land Tirol setzt ebenfalls auf „erweiterten Versicherungsschutz“ für die Tierhalter. Angedacht wird eine Haftpflichtversicherung, wie es sie für Wegeerhalter von Mountainbike-Strecken gibt. In Oberösterreich wurden „Schadensfälle durch Weidevieh“ in die bestehende Weger-Erhalter-Versicherung aufgenommen. Sie gilt bisher für Wander- Rad- und Reitwege, die Kosten trägt Oberösterreich Tourismus. In dem Bundesland sind allerdings auch Hundeverbote auf der Alm nicht vom Tisch, das wird noch rechtlich geprüft. Kärnten plant, das fast 90 Jahre alte Gesetz zur „Wegefreiheit in Bergland“ zu adaptieren: Darin soll die Eigenverantwortung von Wanderern aufgenommen werden. In der Steiermark sind noch keine politischen Ideen bekannt. Agrarlandesrat Hans Seitinger, ÖVP, will erst am Dienstag in der Landtagssitzung Pläne präsentieren.

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