Mordprozess in Klagenfurt: Okkultismus und Betrug

KÄRNTEN: PROZESS GEGEN VILLACHER FRAUENTRIO WEGEN MORDES, BRANDSTIFTUNG UND BETRUGS
Ein Frauentrio steht auch wegen Betrugs und Brandstiftung vor Gericht. Sie sollen insgesamt eine Million Euro ergaunert haben.

Um göttliche Eingebungen, die reinigende Kraft des Feuers und Betrug im großen Stil ist es am Montag bei einem Schwurgerichtsprozess am Landesgericht Klagenfurt gegangen. Die 48 Jahre alte Hauptangeklagte, die den Mord an einer 72-jährigen in Auftrag gegeben haben soll, bestreitet das, die 44-Jährige Zweitangeklagte, die den Mord ausgeführt hat, will von der 48-Jährigen "übernommen" worden sein.

Staatsanwältin Bettina Dumpelnik hatte extra eine Zeitleiste ausdrucken lassen, welche die gesamte Breite des Richtertisches im Schwurgerichtssaal beanspruchte. So sei übersichtlich darstellbar, wann was geschehen sei, meinte sie. Beginnend bei Betrügereien im großen Stil, mit denen die 48-Jährige gutgläubigen Opfern Hunderttausende Euro herauslockte, um böse Geister zu vertreiben oder die Opfer vor Unglück zu schützen, ging es weiter mit Mord und endete mit einer Serie von Brandstiftungen.

Die Feuer hatte die 44-Jährige gelegt, ihrer Aussage nach wieder im Auftrag der Hauptangeklagten. Zweck laut Anklage: Die Verschleierung eines geplanten Versicherungsbetruges, am Ende sollte demnach das Haus der 48-Jährigen ein Raub der Flammen werden, um die Versicherungssumme zu kassieren.

Durch mentale Kraft "übernommen"

Richter Dietmar Wassertheurer begann die Befragung mit der Zweitangeklagten. Da war viel von göttlichen Wesen und "Eingebungen von oben" die Rede. Alles, was sie angestellt hatte, sei im Auftrag der Hauptangeklagten geschehen, sagte die gebürtige Ungarin. Detailliert beschrieb sie, wie sie die Villacherin erwürgt hatte. Zugleich behauptete sie, während der eigentlichen Tat von der 48-Jährigen "übernommen" worden zu sein. Sie habe zwar dagegen angekämpft, doch die mentale Kraft sei stärker gewesen als sie.

Ähnlich sei es bei den Brandstiftungen gewesen. Auch hier will die 44-Jährige im Auftrag der anderen gehandelt haben. Diese habe sie mit der Drohung unter Druck gesetzt, dass ihrer Tochter sonst etwas Schlimmes passieren würde - und ihre Tochter sei ihr Ein und Alles.

Die Hauptangeklagte wies diese Aussagen empört zurück. Das sei alles nicht wahr, sie habe von dem Mord überhaupt nichts gewusst. Dass sie als Haupterbin im Testament der Toten aufscheine, habe nichts zu bedeuten. Außerdem sei ein Belastungs- und Veräußerungsverbot im Testament festgeschrieben, sie hätte also gar nicht profitiert. Auch ein von der 44-Jährigen detailliert geschilderter misslungener Versuch, die Frau zu vergiften, sei frei erfunden.

Ihr Verteidiger Hans Gradischnig ließ in seinem Eröffnungsplädoyer durchschimmern, dass die Verteidigungslinie seiner Mandantin nicht seinen Vorstellungen entspreche, er aber nichts dagegen machen könne.

Die dritte Angeklagte, eine 62-Jährige, ist in erster Linie wegen der Betrügereien angeklagt, diese gab sie auch zu. Ebenso gestand sie, die 44-Jährige im November 2018 an jenen Ort gefahren zu haben, wo diese wieder ein Feuer gelegt hatte. Dabei wurden die beiden erwischt, weil sie bereits seit Wochen observiert worden waren. In der gleichen Nacht wurde auch die Hauptangeklagte festgenommen, die ebenso wie die 44-Jährige seither in U-Haft sitzt.

Am Abend wurde der Prozess auf Freitag vertagt, dann soll die Vernehmung der Hauptangeklagten fortgesetzt werden. Sie wurde vom psychiatrischen Sachverständigen für zurechnungsfähig erklärt.

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