Millionen-Streit um rostigen Landhausplatz in Innsbruck

Der Platz ist seit Jahren immer wieder mit Rostflecken übersät
Der erst 2010 neu gestaltete Landhausplatz ist seit Jahren ein Sanierungsfall. Nun streiten Land und Baufirma über die Kosten

In der Innsbrucker Skater-Szene ist der Landhausplatz beliebt. Die Neugestaltung im Jahr 2010 hat aus ihm eine Hügellandschaft aus Beton gemacht, die reichlich Möglichkeiten für Tricks mit dem Board bietet. Für die Landespolitik ist er längst ein peinliches Dauerärgernis.

Denn der Platz ist immer wieder übersät mit Rostflecken, an denen sich die Baufirma bisher mit sämtlichen Sanierungsversuchen die Zähne ausgebissen hat. Inwiefern dem Land im Zuge der Arbeiten Kosten entstanden ist, war bereits mehrfach Thema von Landtagsanfragen. Erst im Jänner wurde von der FPÖ wieder eine eingebracht.

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Bei Skatern ist der Platz beliebt

In der Vergangenheit war die Antwort stets dieselbe. Die Mängelbehebung werde vom Auftragnehmer im Zuge der Gewährleistung übernommen.

Diese Bereitschaft scheint nun nicht mehr gegeben zu sein. Das Land bestätigt auf Anfrage, Klage gegen die Bietergemeinschaft, die seinerzeit den Zuschlag für die Neugestaltung bekam, eingebracht zu haben. Und zwar wegen der "ersichtlichen Mängel der Oberfläche".

2,8 Millionen Euro gefordert

Das Land steht auf dem Standpunkt, dass das Gewerk weder der Ausschreibung, noch der Ö-Norm entspricht. Und klagt auf die Behebung der Mängel oder andernfalls eine Zahlung von 2,8 Millionen Euro. Die ursprünglichen Kosten der Neugestaltung betrugen 6,3 Millionen Euro.

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Auch die Ausgänge der Landhaus-Tiefgarage sind betroffen

Die beklagte Partei hält entgegen, dass bereits die Ausschreibung so erfolgt sei, dass "eine Ö-Norm-gerechte Ausführung von vornherein unmöglich gewesen" sei, wie das Landesgericht Innsbruck in der Vorschau auf den Prozess kommende Woche beschreibt.

Die Baufirma sieht das Problem in der Decke der unter dem Landhausplatz befindlichen Tiefgarage. Deren Tragfähigkeit soll es unmöglich gemacht haben, die Bodengitter des Platzes ausreichend zu überdecken. Die Gitter gelten als die Quelle der Rostflecken.

Das Land soll sich laut den Beklagten zuletzt nicht mehr mit dem Austausch mangelhafter Platten zufrieden gegeben haben, sondern vielmehr das Ersetzen aller Bodenplatten gefordert haben.

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Das Land will einen Komplett-Tausch der Bodenplatten

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