Magnetfischern drohen nun Strafen bis zu 14.530 Euro
Am 28. Februar berichtete der KURIER über Alexandru Vacariu – und darüber, wie er beim „Magnetfischen“ Fahrräder und Granaten aus dem Donaukanal zieht. Jetzt ließ die Stadt wissen: Wer keine Bewilligung hat, dem drohen Geldstrafen bis zu 14.530 Euro. Denn: Von den gefischten Kriegsrelikten gehe große Gefahr aus.
„Für eine Bewilligung müsste ich jedes Mal Zweck, Zeit, Lageplanskizze, Verkehrskonzept und eine Zustimmung der Arbeiterfischereivereine vorlegen. Und zahlen auch noch“, sagt Vacariu. Dies sei zu umständlich für sein geliebtes Hobby.
Sein neues, alternatives Hobby nennt sich Waste Watching. „Dann befreie ich eben Wiens Straßen von Müll.“
Magnetfischen ist aus Sicht der Stadt Wien nicht als Gemeingebrauch (§ 8 Wasserrechtsgesetz (WRG) 1959) zu qualifizieren.
Folglich unterliegt diese Tätigkeit im gesamten Gebiet Wiens einer wasserrechtlichen Bewilligungspflicht (MA 58) und darf daher ohne eine solche behördliche Bewilligung nicht ausgeübt werden.
Das Zuwiderhandeln ist gemäß § 137 Abs. 2 Z 1 WRG 1959 mit einer Geldstrafe von bis zu 14.530 Euro bedroht. Im Falle des Magnetfischens ohne behördliche Bewilligung wird eine Anzeige an das zuständige Magistratische Bezirksamt erstattet.
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