Landeshauptmann Doskozil bedroht: Fünf Monate Haft

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil wurde bedroht
Jener 52-Jährige, der den SPÖ-Politiker mit dem Umbringen bedroht haben soll, muss sich am Dienstag in Graz verantworten.

Die Wortwahl des Anrufers war direkt: "I ram eam auf die Seitn."

"Eam" meinte Hans Peter Doskozil, SPÖ-Landeshauptmann im Burgenland. Doskozil, selbst einst Polizeichef, alarmierte sofort die früheren Kollegen. Am 19. Juni wurde der Anrufer in seiner Wohnung in der Oststeiermark verhaftet: Er soll am 16. Juni  nicht nur den Politiker, sondern auch dessen Familie mit dem Umbringen bedroht haben.

Morddrohung gegen Doskozil: Urteil gefällt

Heute muss er sich im Straflandesgericht Graz verantworten, angeklagt ist versuchte Nötigung:

"Warum kommen Sie auf den Blödsinn?" Der Angeklagte humpelte auf Krücken in den Saal, weil er nach einem Unfall nur noch ein Bein hat. Auf die Frage des Richters zuck er mit den Schultern: "Ich habe grundsätzlich ein Alkoholproblem. Da neige ich zu so was."

Doskozils Neffe ist ebnfalls heute als Zeuge zum Prozess geladen. Er war es, der die Anrufe bekam und die Polizei informierte. "Du kannst ja nicht wissen, wer das ist. Er hat gesagt, er steht schon 100 Meter neben mir. Natürlich ängstigt man sich da. Du schläfst nicht  mehr gut, machst in der Arbeit Fehler. Das ist im Kopf." Die Telefonate hörten Freunde mit, er hatte den Lautsprecher an. Der Angeklagte entschuldigt sich bei dem Zeugen: "So wollte ich das nie, Sie müssen mich verstehen..."

Dass er bei dem Anruf ausgerechnet Doskozils Neffen erwischt habe, sei ihm nicht bewusst gewesen. "Das hat keinen terroristischen oder politischen Hintergrund." Er habe die Nummer einfach von Kollegen gehabt. 20 Vorstrafen hat der 52-Jährige übrigens schon. "Leider."

Fünf Monate unbedinge Haft

Das Urteil ist da. Der Angeklagte muss für fünf Monate in Haft. Der Richter begründet folgendermaßen: "20 Vorstrafen, das geht es mit einer bedingten Haft nicht mehr." Der Verteidiger beschreibt seinen Mandanten als "armes Würstchen", man würde seinen schlechten gesundheitlichen Zustand sehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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