Geklagt hat ihn eine Gesellschaft des in Salzburger ÖVP-Kreisen bestens vernetzten Unternehmers Markus Friesacher.
Der Ex-Rennfahrer, Immobilienbesitzer und Eigentümer der traditionsreichen Gmundner Keramik in Oberösterreich, baut auf dem Salzburger Hausberg, dem Gaisberg, im Gemeindegebiet von Elsbethen, ein „landwirtschaftliches Gebäude mit einem Wohnhaus“, wie es ÖVP-Bürgermeister Sebastian Haslauer erklärt.
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Alles sei geprüft, alle gesetzlichen Vorgaben seien eingehalten worden, betont der Bürgermeister, Friesacher wolle dort auch eine Landwirtschaft betreiben, habe er versichert.
Burtscher hingegen ist überzeugt: Es sei zwar formalrechtlich alles richtig abgewickelt worden, allerdings entgegen dem Sinn der betreffenden Gesetze.
Selbstverteidigung
Burtscher kommt im blauen T-Shirt und heller Hose zur Verhandlung, Verteidiger braucht der Jurist keinen. Die Gesellschaft, die ihn wegen Besitzstörung geklagt hat, wird von einer jungen Anwältin einer Anwaltskanzlei vertreten.
Vor Gericht erfährt man: Burtscher fährt oft und gerne auf den Gaisberg, meist mit dem Rad. Seine Tochter betreibt die Rauchenbühel-Hütte am Salzburger Hausberg; der ehemalige Grüne macht dort jeden zweiten Freitag die Kaspressknödel für das Wochenende. So auch am 14. Juli dieses Jahres.
Zwar kämpft er seit Jahren gegen das Projekt, das mitten im Grünen entsteht, aber die frisch asphaltierte mächtige Zufahrtsstraße hat ihn neuerlich empört.
„Deshalb bin ich an dem Tag stehen geblieben, ein paar Meter in das Grundstück reingegangen und habe ein Foto gemacht“, bestreitet Burtscher den Vorwurf nicht. Was er jedoch bestreitet: Dass er jemanden in dessen Ruhe gestört oder die ungestörte Nutzung verhindert hätte.
„He, verschwind’!“
Drei Männer, die für Friesacher den Bau des Hauses am Gaisberg umsetzen und gerade eine Baubesprechung abgehalten haben, sind als Zeugen geladen.
Sie können nicht genau sagen, ob Burtscher fünf, zehn oder zwanzig Meter in das Grundstück gegangen sei. Auch dessen Aufenthaltsdauer auf fremden Grund und Boden bleibt unklar. Von zwei bis sechs Minuten ist die Rede.
Ein Zeuge sagt, er habe dem „grauen Mann“ – Burtscher – ein „he, verschwind’“ entgegengerufen, dieser habe sich daraufhin „schnellen Schrittes davon“ gemacht.
Für die Vertreterin der Anklage ist klar: Allein durch die Überschreitung der Grundstücksgrenze sei die Besitzstörung nachweislich erfolgt.
"Gericht wird missbraucht"
Burtscher hingegen sagt: „Die Gegenseite muss hier sehr viel konstruieren, um eine Beeinträchtigung zeigen zu können. Tatsächlich wird das Gericht wegen einer harmlosen Nichtigkeit missbraucht.“
Eine Klage wegen Besitzstörung sei nicht verhältnismäßig, ist Burtscher überzeugt, vielmehr sei es notwendig, dass eine so massive Umweltbeeinträchtigung aufgezeigt und publik gemacht werde: „Mit der Klage soll das verhindert werden.“
Früherer Streit um Golfplatz
Einen Streit um ein Projekt im Grünen hat es zwischen Friesacher und den Grünen schon vor nicht ganz zehn Jahren gegeben. Damals war geplant, zwischen Salzburg und Anif einen großen Golfplatz zu errichten. Das Projekt war schon weit fortgeschritten, als es von den Grünen letztlich noch gekippt wurde.
Im aktuellen Fall ergeht das Urteil schriftlich.
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